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Mietpreisbremse in Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein

Die Mietpreisbremse gilt nun auch in Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein.

Das bedeutet, dass bei Neuvermietung in den festgelegten Gebieten die Miete nicht höher liegen darf als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. 

  •  Allerdings gilt dies nicht für die Erstvermietung von Neubauten, und es gibt weitere Ausnahmen.

Mietpreisbremse in Hessen gilt zunächst in 16 Gebieten

In Hessen sind ab 27.11.2015 sechzehn Gebiete festgelegt worden - wobei in einigen Städten nicht alle Teilgebiete umfasst sind. 

Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein gilt zunächst in 12 Gebieten

Auch in Schleswig-Holstein gilt die Mietpreisbremse seit dem 27.11.2015 in zwölf Gebieten.

Mietpreisbremse in Bremen gikt für das gesamte Stadtgebiet

Seit dem 1.12.2015 gilt die Mietpreisbremse im ganzen Stadtgebiet von Bremen. 



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