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Das Merkmal abschließbarer Fahrradraum im Mietspiegel

Im Rahmen einer einmaligen Sonderaktion für registrierte Nutzer konnten Fragen an die Redaktion gestellt werden. Hier veröffentlichen wir einzelne Fragen und Antworten, die ein breiteres Interesse finden.

Frage an die proMietrecht Redaktion zu Mietspiegel-Merkmal "abschließbarer Fahrradraum"

Meine Frage betrifft das Mietspiegel-Merkmal „abschließbarer Fahrradabstellraum“. 

Eigentümer von Gründerzeithäusern deklarieren in letzter Zeit häufig schwer zugängliche und feuchte Keller zu Fahrradabstellräumen. Wie sieht die Rechtsprechung dazu aus? Gibt es Urteile, die definieren, welche Eigenschaften ein Fahrradabstellraum mindestens aufweisen muss und wie sein Zugang beschaffen sein muß? Gibt es inzwischen auch Hinweise in der Literatur? ...


Sehr geehrte Fragestellerin,

es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben oder Richtlinien, sondern nur Gerichtsentscheidungen, die den jeweiligen Einzelfall betreffen. Wir haben einige Berliner Entscheidungen dazu durchgesehen. 

Danach soll es nicht auf eine Mindestgröße des Kellers ankommen, und auch nicht darauf, ob alle Mietparteien des Hauses immer zeitgleich einen Platz nutzen bzw. finden können. 

Zur Frage der Feuchtigkeit haben wir nichts gefunden. Ob der Raum gut erreichbar ist, kann eine Rolle spielen, es kommt letztlich immer auf die Meinung des einzelnen Richters an.

Freundliche Grüße,

RAin Dr. Kunze



  • Diese Antwort kann nur eine allgemeine Information auf die Frage bieten. Für einen konkreten Rechtsrat sollte ein Rechtsberater aufgesucht werden, damit die Einzelheiten geprüft werden können.


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