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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Neues Bad in der Wohnung - Vermieter hält sich nicht an Zusage
Der Vermieter hat bei der Besichtigung bzw. Übergabe der Wohnung zugesagt, dass er bald das Bad modernisieren wird, aber der Vermieter hält sich nicht an die Zusage.
Einzug in ältere Wohnung - Mieter wünscht Renovierung, Modernisierung des Bads
Bei älteren Wohnungen ist das Bad oft nicht mehr zeitgemäß bzw. sehr abgenutzt und Mieter wünschen dann häufig ein neues Badezimmer.
Vermieter macht Zusage für Modernisierung des Bads - Zusage wird nicht eingehalten
Vermieter machen durchaus bei der Besichtigung bzw. vor der Unterschrift unter den Mietvertrag, die Zusage, dass das Bad bald erneuert wird, das Bad modernisiert werden soll - denn so lässt sich, gerade in Regionen, wo Mieter sich die Wohnung wegen eines guten Angebots aussuchen können, die Wohnung leichter vermieten.
Modernisierung Bad - nicht alles führt zu einer Mieterhöhung
Vermieter hält sich nicht an die Zusage für die Modernisierung, Erneuerung des Bads
Mieter haben nur dann einen Anspruch auf die Modernisierung des Bades, wenn der Vermieter dies ausdrücklich zugesagt hat, die Zusage des Vermieters bewiesen werden kann.
- Achten Sie daher darauf, dass bei der abschließenden Besichtigung der Wohnung bzw. bei der Übergabe einen Zeugen oder eine Zeugin dabei haben. Die Modernisierung des Bads sollte dann im Beisein des Zeugen angesprochen werden, damit eine Zusage des Vermieters beweisbar ist.
- Vielleicht ist es möglich, die Zusage des Vermieters in den Mietvertrag aufzunehmen, vielleicht auch eine Vereinbarung zur Miethöhe zu treffen:
Modernisierung - Vereinbarung zur Mieterhöhung mit Vermieter
Vereinbarung mit Vermieter über die Erneuerung, Modernisierung des Bads der Wohnung
Es ist günstig, wenn mit dem Vermieter eine Vereinbarung über die Modernisierung geschlossen wird.
Es sollte klar geregelt sein, ob durch die beabsichtigte Modernisierung die Miete steigt, und um wie viel - der Vermieter kann nach der Modernisierung eine Mieterhöhung verlangen.
Modernisierungsvereinbarung für Mietwohnung mit Vermieter ​​​​​​​
Falls der Vermieter wegen der aufzubringenden Kosten die Modernisierung nicht möchte, dann kommt eine Mietermodernisierung in Betracht. Die schriftliche Erlaubnis und der Abschluss einer Vereinbarung hierfür ist sinnvoll:
Mietermodernisierung - Mieter will Ausstattung Wohnung verbessern
Redaktion
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