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Rückzahlung Kaution vom früheren Vermieter, Eigentümer
Nach Ende eines Mietvertrags wollen Sie Ihre Kaution zurückbekommen.
Hat der Mieter eine Kaution an einen früheren Vermieter gezahlt, und wird danach das Haus bzw. die vermietete Wohnung verkauft,
- dann haftet der neue Eigentümer für die Rückgabe der Kaution,
- es haftet aber auch der frühere Vermieter. Einzelheiten finden Sie unter:
Rückforderung der Kaution nach Vermieterwechsel, neuer Eigentümer
Kaution bekommen - Der neue Eigentümer, Vermieter sagt, er habe die Kaution nicht erhalten
Der Fall: Seit Sie Ihren Mietvertrag abgeschlossen und die Kaution gezahlt hatten, wurde das Haus verkauft, vielleicht sogar mehrfach.
Der aktuelle Eigentümer behauptet, er habe die Kaution nie bekommen, zahlt jedenfalls Ihre Kaution nicht aus. Oder er ist einfach pleite, insolvent.
Früherer Eigentümer der Mietwohnung haftet gesetzlich für die Rückzahlung der Kaution
- Ihr Vorteil: Nach dem Gesetz haftet auch der frühere Vermieter / Eigentümer für die Rückzahlung der ihm anvertrauten Kaution.
Sie können also - wenn der neue Eigentümer nicht zahlt oder nicht zahlen kann, Ihre Kaution auch vom früheren Vermieter zurückfordern. - Etwas anderes gilt nur, wenn Sie beim Eigentümerwechsel durch eine besondere, individuelle und ganz klar formulierte Vereinbarung auf dieses Recht gegenüber dem alten Eigentümer verzichtet haben.
Sie sollten in solch einem Fall nicht aufgeben, sich fachlich beraten lassen.
Redaktion
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