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Ratgeber Untervermietung
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Schlüssel verloren - kein Schadenersatz für neue Schließanlage
Wurden die Schlüssel für die zentrale Schließanlage verloren, dann müssen Mieter nicht immer die hohen Kosten für den Austausch der Schließanlage als Schadenersatz zahlen.
Schlüssel verloren - Einbau neue Schließanlage - Vermieter will Schadenersatz
Der Vermieter erneuerte die erst 3 Jahre alte Schließanlage des Hauses und forderte von seinem Mieter die vollen Kosten des Austauschs in Höhe von rund 2.000 Euro.
Mieter hat Schlüssel verloren - besteht durch den Schlüsselverlust eine Missbrauchsgefahr?
Das Landgericht München, Urteil v. 18.6.2020, Az. 31 S 12365/19 sah nach Prüfung des Falls nur einen Schadenersatzanpruch für den Austausch des Wohnungstürschlosses als berechtigt an.
Erneuerung einer Schließanlage wegen Schlüsselverlust - Prüfung einer Gefährdung
Das Gericht stellte auch in diesem Fall klar:
- bei einem Schlüsselverlust müsse geprüft werden, wie erheblich eine Missbrauchsgefahr durch Dritte sei, ob deswegen die Schließanlage ausgetauscht werden müsse.
Erneuerung der Schließanlage wegen Schlüsselverlust - Vermieter hat Austausch zu begründen
Hat der Vermieter wegen einer bestehenden Missbrauchsgefahr die Schließanlage erneuert, dann müsse er dieses begründen. "Das rein abstrakte Gefährdungspotential eines Schlüsselverlusts stellt regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar", so das Gericht.
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Redaktion
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