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Umwandlung in Eigentum für Mietwohnungen in Berlin erschwert

Rund 9.000 Mietwohnungen sind 2014 in Berlin von der Miet- zur Eigentumswohnung umgewandelt worden, ermittelte der Sender RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg).

Diese hohe Zahl soll sich nicht wiederholen. Der Wohnungsmarkt soll durch eine seit dem 14. März 2015 in Berlin geltenden neuen Landesverordnung für Mieter entspannter werden:

In Erhaltungsgebieten zum Schutz der Bevölkerung - sogenannter Milieuschutz - darf Grundeigentum nur noch in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wenn die Behörde des Bezirks dies genehmigt hat.

Wo gilt das Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Berlin?

Das Umwandlungsverbot gilt nicht für ganz Berlin, sondern nur für rund 20 sogenannte soziale Erhaltungsgebiete. Das sind Stadtteile, die wegen der Gefahr, dass die angestammte Bevölkerung aus dem Gebiet verdrängt wird, als besonders schutzbedürftig ausgewiesen wurden.

Grundsätzlich soll in diesen Gebieten keine Umwandlung mehr genehmigt werden.

Ab wann und wie lange gilt die Verordnung für das Verbot der Umwandlung ?

Von der Verordnung werden bereits alle Anträge auf Umwandlung in den sozialen Erhaltungsgebieten erfasst, die nach dem 3. März 2015 (das ist der Tag, an dem der Berliner Senat die Verordnung beschlossen hat) beim Grundbuchamt eingegangen sind. Die Verordnung gilt zunächst einmal fünf Jahre.



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