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Ratgeber Untervermietung
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Urteil zu Mietwucher - Miete 50 Prozent über ortsüblicher Miete
Weicht die Miete für die Wohnung um mehr als 50 % von der ortsüblichen Miete zum Nachteil des Mieters ab, so handelt es sich um Mietwucher, was zur Unwirksamkeit der für die Wohnung vereinbarten Miete und zu einem Rückforderungsanspruch von zu viel bezahlter Miete führt.
Bei Mietwucher für eine Wohnung kann die zu viel bezahlte Miete zurückgefordert werden
- Mieter können in solchen Fällen die überzahlte Miete zurückfordern.
Mietwucher im Mietrecht - deutlich zu hohe Miete für Wohnung - Ist es Mietwucher oder eine Mietüberhöhung bei einer Wohnung?
Jobcenter fordert überhöhte Miete wegen Mietwuchers zurück
Das Jobcenter hatte die Mieten bezahlt. Weil gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB II) die Ansprüche der Mieter auf das Jobcenter übergegangen waren, klagte die Behörde gegen den Vermieter auf Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Mieten und überhöhten Kautionen.
Überhöhte Miete, Mietwucher - Vermieter wird zu über 52.000 Euro Mietrückzahlung verurteilt
Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az. 318b C 35/13) verurteilte den Vermieter am 3.9.2015, die Wuchermiete zurückzuzahlen.
Mietwucherurteil - Vermieter geht in Berufung
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 31.05.2016, Az: 316 S 81/15) bestätigte das Urteil des Amtsgerichts weitgehend. Der Vermieter versuchte das Landgericht mit allerlei Begründungen davon zu überzeugen, dass das Urteil des Amtsgerichts falsch sei, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er argumentierte:
- Die Ansprüche seien verjährt,
- das Gutachten des Sachverständigen zur Höhe der angemessenen Mieten und Wohnungsgrößen sei fehlerhaft,
- die ermittelten Mietwerte des Sachverständigen berücksichtigten in nicht zulässigerweise Weise den Hamburger Mietpiegel,
- die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass die Wohnungen unmöbliert vermietet wurden, usw.
Urteil wegen Mietwucher - Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts
Das Landgericht stellte fest, das Urteil des Amtsgerichts sei weitestgehend zutreffend.
- Die tatsächlich gezahlten Mieten überstiegen die angemessenen Mieten um über 50 % - zum Teil sogar um mehr als 100 %.
Der Sachverständige habe die Wohnungsgrößen sowie die nach Lage und Zustand des Hauses angemessenen Mieten und Nebenkosten richtig ermittelt, sich dabei auch auf eigene Datenbestände bezogen - das Gutachten sei schlüssig und überzeugend.
Die Beweisaufnahme habe auch ergeben, dass die Wohnungen unmöbliert vermietet worden seien.
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Redaktion
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