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Wärmedämmung aus Polystyrol - Duldung der Modernisierung
Mieter einer Wohnung widersprachen geplanten Modernisierungsmaßnahmen. Es ging um eine Wärmedämmung aus Polystyrol und auch um den Einbau eines Aufzugs, der nur Haltepunkte auf Zwischengeschossen hatte.
Wärmedämmung aus feuergefährlichem Polystyrol als Modernisierung zu dulden?
Die Berliner Mieter widersprachen der geplanten Wärmedämmung, da es sich bei Polystyrol um einen feuergefährlichen Dämmstoff handele.
Im Brandfall sei durch das entzündliche Material eine Gefährdung der Mieter durch die Dämmung gegeben, die Maßnahme sei daher nicht zu dulden.
Vermieter klagt auf Duldung der Wärmedämmung aus Polystyrol Dämmplatten
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied mit Urteil vom 17.6.2017 (Az. 17 C 158/16) entschied zu Gunsten des Vermieters.
- Eine Wärmedämmung durch Polystyrol sei hinzunehmen. Auch wenn durch das Material Risiken bestehen, so sei Polystyrol als Dämmstoff zugelassen. Bei der Beurteilung käme es daher allein auf die wärmedämmende Eigenschaft der Dämmplatten an und diese sei anerkannt - das Gericht habe keine andere Wahl, müsse sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Redaktion
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