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Eid schwören, Schwur ablegen - Streit mit Vermieter vor Gericht

Viele Mieter meinen, dass es in einem Prozess mit dem Vermieter möglich ist, einen Eid zu schwören: "So ist es gewesen - das kann ich vor Gericht schwören!"

Aber in den meisten Fällen geht das gar nicht.

In einem normalem Prozess, Rechtsstreit kann keine Partei einen Schwur, Eid ablegen

In einem normalen Gerichtsprozess kann keine der Parteien, weder Mieter noch Vermieter, die eigene Darstellung durch einen Schwur bekräftigen.

  • Das Gericht darf solche Erklärungen gar nicht aufnehmen. 

Mietrechtsstreit - im Zivilprozess klärt das Gericht anhand von Beweisen einen Sachverhalt

Antrag auf eine einstweilige Verfügung - ausreichend wenn eine Darstellung glaubhaft ist?

Nur im Eilverfahren - vor allem bei einem Antrag auf Einstweilige Verfügung - kann es ausreichen, wenn eine Seite ihre Darstellung "glaubhaft macht".

Einstweilige Verfügung beantragen, eidesstattliche Erklärung abgeben

Insbesondere im Verfahren für den Antrag einer Einstweiligen Verfügung findet sich eine eidesstattliche Erklärung oder Versicherung an Eides statt.

Es muss in der Erklärung ausdrücklich stehen, dass sie an Eides statt abgegeben wird, und sie muss am Ende unterschrieben werden. 

Eidesstattliche Erklärung vor Gericht, im Prozess abgeben muss der Wahrheit entsprechen

Selbstverständlich muss eine eidesstattliche Erklärung der Wahrheit entsprechen. 

  • Nicht nur vorsätzlich falsche Angaben werden schwer bestraft - schon wenn aus Unachtsamkeit etwas Falsches angegeben und durch eidesstattliche Erklärung bekräftigt wird, ist das auch im Mietrecht strafbar.
  • Bevor Sie eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, müssen Sie genau prüfen, ob alles, was darin steht, absolut richtig ist. Nehmen Sie fachkundigen Rat in Anspruch!


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