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Ratgeber Untervermietung
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Ausschluss aus der Genossenschaft - Kündigung der Wohnung?
Der Ausschluss aus der Genossenschaft kann dazu führen, dass die Genossenschaft eine Kündigung für die Wohnung ausspricht.
Wohnung in Genossenchaft - Mietvertrag, Dauernutzungsvertrag
Eine Wohnung bei einer Genossenschaft erhält man oft nur, nachdem man Genossenschaftsmitglied wurde. Meist wird kein normaler Mietvertrag, sondern ein "Dauernutzungsvertrag" geschlossen. Gilt für die Kündigung einer Genossenschaftswohnung bei Ausschluss eines Mitglieds der normale Kündigungsschutz für die Wohnung?
Auch für Genossenschaftswohnung gilt Kündigungsschutz
Auch für solche Dauernutzungsverträge gilt der Wohnraum-Kündigungsschutz. Das heißt die Genossenschaft kann, wenn seitens der Mieter / Nutzer keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen vorkommen, den Vertrag nur kündigen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, § 573 BGB.
Ausschluss oder Austritt aus der Genossenschaft - berechtigtes Interesse für Kündigung
Genossenschaften verfolgen das Ziel, ihre Genossenschaftsmitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Daher kann die Genossenschaft versuchen, gegenüber Nutzern, die nicht (mehr) Genossenschaftsmitglieder sind, dieses Interesse geltend zu machen.
- Wird der Nutzer aus der Genossenschaft ausgeschlossen, dann kann danach ein "berechtigtes Interesse" der Genossenschaft bestehen, auch den Nutzungsvertrag zu beenden.
- Ähnliches gilt, wenn man selbst aus der Genossenschaft ausgetreten ist:
Austritt aus der Genossenschaft - kann Mietvertrag gekündigt werden?
Ausschluss aus Genossenschaft und Kündigung der Wohnung - auf die Satzung kommt es an
Der Nutzungsvertrag mit einem Nichtmitglied kann beendet werden, wenn in der Genossenschafts-Satzung klar das Ziel formuliert ist, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen, und wenn es wohnungssuchende Genossenschaftsmitglieder gibt. Der Bundesgerichtshof meint, das sei in Ordnung: Weil die Hürden für einen Genossenschaftsausschluss hoch sind, werde damit auch nicht der Mieterkündigungsschutz umgangen.
Gegen drohenden Ausschluss wehren - Kündigung der Genossenschaftswohnung als Folge
Ein Genossenschaftsmitglied muss also, soweit das eine Erfolgsaussicht hat, gegen einen drohenden Ausschluss aus der Genossenschaft vorgehen, denn wenn der Ausschluss rechtskräftig wird, besteht das Risiko, auch die Wohnung zu verlieren.
Es kann zusätzlich wichtig sein zu überprüfen, ob die Genossenschaft tatsächlich nur an Mitglieder Wohnungen vergibt, oder ob sie dieses Satzungsziel aufgeweicht ist oder teilweise aufgegeben hat.
Redaktion
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