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Drohnen fliegen lassen - Störungen, Belästigungen für Mieter

Das Fliegen lassen einer Drohne über Wohngrundstücken kann verboten werden, da dies eine Belästigung für andere darstellt, vor allem deshalb, weil mittlerweile die Hobbydrohnen mit einer Kamera ausgestattet sind.

Da man nicht erkennen kann, ob eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist oder nicht, kann grundsätzlich das Fliegen lassen solcher Geräte über (fremden) Wohngrundstücken verboten werden.

Eine Drohne ist oft kein harmloses Spielzeug - Ausspähen von Nachbarn

Was zunächst als harmloses Spielzeug in den Handel kam, ist inzwischen ein technisch hoch aufgerüstetes Fluggerät.

  • Drohnen können mit hochauflösenden Kameras und Mikrofonen ausgestattet werden, können per Funkübermittlung Fotos, Videos und auch den Ton senden.

Störungen, Belästigungen für Mieter durch Drohnen - Drohne beobachtet Mieter

Menschen haben auf ihrem Grundstück und im Bereich ihrer Wohnung ein Recht auf Privatsphäre, das gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht:
Persönlichkeitsrecht für Mieter im Mietshaus - Recht auf Beachtung 

Drohnen fliegen über das Grundstück, im Bereich des Wohnhauses - Verbot 

Fühlen Sie sich (als Mieter) von einem solchen Fluggerät belästigt, gestört, weil es z.B. häufiger über das Grundstück fliegt, oder in relativ geringer Höhe in der Luft stehen bleibt, die Drohne vielleicht sogar über der Terrasse oder dem Balkon schwebt, dann kann der Störer (schriftlich) aufgefordert werden, dass er dies zu unterlassen hat.

Fliegen lassen einer Drohne als Belästigung - Strafanzeige gegen Störer

Gleichzeitig sollte mitgeteilt werden, dass ein weiters Fliegen lassen der Drohne zu einer Strafanzeige führt, falls sich das Überfliegen und die Belästigung wiederholt.

Sind konkrete Angaben über die Person, die das Fluggerät einsetzt und steuert, und die Störung kommt verursacht vorhanden, kommt die Störung trotz Aufforderung zur Unterlassung wieder vor, dann kann durchaus eine Strafanzeige erstattet werden

  • Es ist strafbar, Fotos oder Videos aus dem persönlichen Lebensbereich anderer zu machen z.B. von sich sonnenden Personen auf Balkon, Terrasse., im Garten.
  • Notfalls kann auch eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er gegen Drohnen vorgeht, das Fliegen verbietet

  • Sie können auch von Ihrem Vermieter (oder dem Eigentümer des Grundstücks) verlangen, dass er gegen die Person vorgeht, die eine Drohne fliegen lässt. 
  • Sie sollten gegenüber dem Vermieter immer möglichst genau beschreiben, wann und auf welche Weise Sie durch das Gerät belästigt wurden, möglichst das auch (z.B. durch Zeugen und Foto) belegen können. 



Redaktion


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