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Umzug in Pflegeheim - Muss Sozialamt Miete für alte Wohnung zahlen?
Der Umzug des Mieters, einer Mieterin in ein Pflegeheim berechtigt nicht zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Mietvertrags gegenüber dem Vermieter:
Umzug in Pflegeheim - fristlose Kündigung der Wohnung durch Mieter
Die Kosten für die alte Wohnung müssen daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (regelmäßig 3 Monate) weiter gezahlt werden.
Sozialamt muss Miete und die Kosten für das Pflegeheim eventuell zahlen
- Kann der Mieter die Kosten für das Pflegeheim und die laufende Miete für die alte Wohnung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, hat das Sozialamt auch für diese doppelten Aufwendungen einzuspringen.
- Dies jedenfalls dann, wenn der Mieter (oder seine Angehörigen / ein Betreuer) alles getan hat, um die Kosten für die alte Wohnung so gering wie möglich zu halten.
- Zu den Mietaufwendungen gehören auch die Kosten des Umzuges und der Räumung.
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