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Verjährung Forderungen aus Mietverhältnis als Mieter unterbrechen

Bestehen für Mieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter, sind diese von der Verjährung bedroht, dann müssen Mieter aktiv werden. Durch die Unterbrechung der Verjährung wird der Eintritt der Verjährung verhindert.

Verjährte Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter 

Verjährte Ansprüche des Mieters, können meist nicht mehr durchgesetzt werden.
Für manche Ansprüche gilt eine kurze Verjährungsfrist: 

Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren,

für andere eine längere Verjährungsfrist: 
Verjährung - wann verjähren Ansprüche, Forderungen des Mieters? 

Aufwendungen wegen einer Instandsetzung - Mietern sind Kosten entstanden

Sind Mietern Aufwendungen, Kosten entstanden, dann gilt für den Aufwendungsersatzanspruch die dreijährige Verjährungsfrist, aber bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt dann die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten.

Verjährung von Forderungen - Verjährungsfrist unterbrechen

Sie sollten daher als Mieterin oder Mieter den Ablauf der Verjährung rechtzeitig - bevor die Frist abgelaufen ist - unterbrechen, so dass der Vermieter sich nicht mehr darauf berufen kann, die Forderung sei verjährt.

Wie können Mieter die Verjährung unterbrechen, hemmen?

  • Die Verjährung wird gehemmt durch die rechtzeitige Einreichung einer Klage oder eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, das heißt, sie läuft dann erst einmal nicht weiter.
    Auch Verhandlungen mit dem Vermieter über Ihre Ansprüche bzw. Forderungen können dazu führen, dass die Verjährungsfrist gehemmt wird.

Mit der Beantragung eines Mahnbescheids die Unterbrechung der Verjährung erreichen

  • Bei Zahlungsansprüchen unterbricht auch ein rechtzeitig beantragter Mahnbescheid die Verjährung.

Im Einzelnen kann unklar sein, wann die Verjährung für einen bestimmten Anspruch beginnt oder endet, oder ob sie vieleicht durch Verhandlungen über die Forderung gehemmt ist.

  • Bevor Sie einen Antrag bei Gericht einreichen, sollte sorgfältig geklärt sein, ob Ihnen der Anspruch wirklich zusteht, und worauf für eine Hemmung der Verjährung zu achten ist. Warten Sie keinesfalls bis kurz vor Ende der von Ihnen angenommenen Frist ab, sondern nehmen Sie frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch.

Redaktion


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