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Werkwohnung, Dienstwohnung ist vom Betrieb gemietet - Regeln

Manche Betriebe, Firmen vermieten Wohnungen an ihre Mitarbeiter. Es kann sich dann die Frage stellen, ob es sich um eine Dienstwohnung oder Werkwohnung handelt. Für Werkwohnungen, Dienstwohnungen gelten besondere rechtliche Regeln.

Vermietung einer Werkwohnung, Dienstwohnung - Regelung im Mietvertrag

Ist in dem Wohnungsmietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass dieser Mietvertrag an das Bestehen der Beschäftigung gebunden ist, dann handelt es sich um einen ganz normalen Wohnungsmietvertrag - es gelten dann die allgemeinen Regelungen für die Kündigung - und zwar sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter

Die Vertragslage ist also sehr genau zu prüfen.

Besonderheiten gelten, wenn die Wohnung nicht nur allgemein für Beschäftigte des Betriebs bestimmt ist, sondern wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass sie an eine bestimmte Funktion, Anstellung im Betrieb gebunden ist, und der Mitarbeiter diese Funktion nicht mehr ausübt.

Kündigung einer Werkwohnung, Dienstwohnung - wie lange bestand der Mietvertrag? 

Für Werkmietwohnungen / Dienstmietwohnungen ohne Zuordnung zu einer bestimmten Funktion gilt:

  • Ist die Wohnung dem Mieter mindestens seit zehn Jahren überlassen, dann gelten die allgemeinen Kündigungsfristen. 
  • Wohnt der Mieter weniger als zehn Jahre in der Wohnung, dann gilt für den Vermieter eine Kündigungsfrist von knapp drei Monaten (spätestens am 3. eines Monats zum Ende des übernächsten Monats), wenn der Vermieter wegen Betriebsbedarf (Bedarf für einen anderen Mitarbeiter) kündigen will, § 576 BGB.

Werkwohnung, Dienstwohnung - Kündigung wegen Betriebsbedarf, Eigenbedarf

  • Der Vermieter muss, wenn er sich auf betrieblichen Eigenbedarf berufen will, in der Kündigung darlegen, für welchen anderen Mitarbeiter diese Wohnung benötigt wird.
  • Ein Widerspruch des Mieters - Berufung auf die Sozialklausel und eine Härte - ist nach dem Gesetz dann ausgeschlossen.

Werkwohnung - Kündigung oder Verletzung des Arbeitsvertrags durch Mieter

Hat der Beschäftigte selbst den Arbeitsvertrag gekündigt, oder hat er durch Vertragsverletzung einen Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags gegeben, dann entfällt ebenfalls das Recht des Mieters, der Mietvertragskündigung für die gemietete Werkwohnung aus sozialen Gründen zu widersprechen, § 576a BGB.

Tipp

Es kann daher aus diesem Grund sinnvoll sein, eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht einfach zu akzeptieren, und dann auch der Kündigung des Mietvertrages zu widersprechen.

Werkwohnung, Dienstwohnung - Kündigung aus anderen Gründen

  • Kündigt der Vermieter die Werkwohnung aus anderen Gründen - z.B. weil er angibt, er sei an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert, er wolle das Gebäude abreißen oder zur gewerblichen Nutzung vermieten, dann haben Sie als Mieterin oder Mieter das Recht, der Kündigung aus sozialen Gründen zu widersprechen, allerdings werden auch die Interessen der Firma berücksichtigt.

Redaktion


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