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Werkwohnung - Mietdauer weniger als zehn Jahre - Kündigungsfrist

Für eine Werkmietwohnung (Werkwohnung) die schon zehn Jahre an den Mieter überlassen ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. 

Eine Wohnung kann als Werkwohnung, Dienstwohnung vermietet werden

Manche Betriebe vermieten zugleich Wohnungen an Mitarbeiter. 

Für den Kündigungsschutz spielt eine Rolle, ob die Wohnung als Dienstwohnung oder Werkwohnung vermietet ist, mit der ausdrücklichen Regelung, dass diese Wohnung an eine bestimmte Stellung des Beschäftigten, eine Funktion, gebunden ist.
Werkwohnung, Dienstwohnung für eine bestimmte Funktion gemietet

Gibt es keine Bindung an eine bestimmte Funktion oder Tätigkeit, dann haben Mieter einen etwas besseren Kündigungsschutz.

Werkwohnung, Dienstwohnung gemietet

Mietverhältnis Werkwohnung - Kündigungsfristen abhängig von der Mietdauer

Nur wenn der Wohnraum dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, kann vom Vermieter mit kürzerer Frist gekündigt werden, § 576 BGB.

  • Für die Prüfung, seit wann der Wohnraum "überlassen" war, kommt es nicht nur auf den Mietvertrag an: Frühestens ab dem Vertragsbeginn, der im Mietvertrag steht, ist die Wohnung dem Mieter überlassen. 
  • Hat der Mieter aber erst später die Schlüssel bzw. Zugang zu dem Wohnraum erhalten, soll dieser spätere Zeitpunkt gelten.
Hinweis


"Weniger als zehn Jahre" bedeutet, falls es auf den Tag genau ankommt: 

 Ist die Wohnung am 10. Januar 2007 überlassen worden, dann müsste eine Kündigung spätestens am 9. Januar 2017 beim Mieter eingegangen sein, damit die kurze Kündigungsfrist eingreift. 

Kommt sie erst am 10. Januar 2017 an, gilt schon die normale - also wegen der langen Vertragsdauer verlängerte - gesetzliche Kündigungsfrist.


Redaktion


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