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Gründung einer Wohngemeinschaft - Möglichkeiten

Möchten Sie mit anderen eine Wohngemeinschaft gründen, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Gestaltung des Mietvertrages, Bildung einer Wohngemeinschaft.

Leben in einer Wohngemeinschaft - Teilung der Miete, Kosten der Wohnung

Besonders in Groß- und Universitätsstädten sind Wohngemeinschaften (WG's) beliebt und praktisch - eine große Wohnung ist in der Regel deutlich günstiger als vier kleine. 

Zudem können auch die laufenden Kosten (Betriebskosten, Heizkosten, Strom oder Internet) geteilt werden. 

  • Da in Ballungsräumen immer weniger günstige Wohnungen zur Verfügung stehen, wird die Bildung von Wohngemeinschaften häufig als Möglichkeit gesehen, über das Zusammenwohnen die Lebenshaltungskosten zu reduzieren. 

Trotzdem sind WG's nicht unproblematisch. Insbesondere, wenn man das erste Mal einen solchen Vertrag abschließt. Musterformulare, Verträge der Vermieter sind meist nicht auf WG's abgestimmt. 

Wohngemeinschaften sind nicht für die Ewigkeit - Bewohner ziehen aus, neue ein

In der Regel haben die Mieter ein Interesse daran, dass sie im Laufe des Mietverhältnisses einzelne Bewohner "austauschen" können. 

  • Dies ist bei "normalen" Mietverträgen hingegen unüblich. 

Gründung einer Wohngemeinschaft - Vereinbarungen mit dem Vermieter der Wohnung

Generell sollten WG's sich vor Abschluss des Mietvertrages dringend Gedanken über die Vertragsgestaltung machen und die Problematik des Bewohnerwechsels offen mit dem Vermieter besprechen. 

Meist hat dieser beim Abschluss des Vertrages Verständnis - Probleme entstehen häufig erst Jahre später, wenn sowohl Bewohner als auch Vermieter gewechselt haben. 

Hat man dann nicht vorgesorgt, folgt oft ein Rechtsstreit. 

Mietvertrag für Wohngemeinschaft zwischen Mietern und Vermieter gut gestalten

Der Vertrag mit dem Vermieter sollte daher so gestaltet werden, dass er auf die Situation der Wohngemeinschaft und ihre Interessen wirklich passt, der Vermieter z.B. nicht jedes Mal gefragt werden muss, wenn ein Mitglied auszieht, ein neues einzieht. 

Hinweis


Beachten: Der Vermieter sollte in der Regel bei einem Wechsel, Auszug eines Mitglieds, Einzugs eines neuen Mitglieds, informiert werden.

Wichtig ist, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, die ein Auswechseln der Mitbewohner unproblematisch erlaubt und dies auch für spätere Vermieter zu dokumentieren. Wohngemeinschaften sollten sich vor Vertragsabschluss wegen der Vertragsgestaltung fachkundig beraten lassen, z.B. bei einem Mieterverein.

Abschluss eines Mietvertrages für Wohngemeinschaft - Vertragsgestaltungen

Für den Mietvertrag sind folgende Vertragsgestaltungen möglich:


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