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JobCenter - Ãœbernahme Miete, Kosten der Unterkunft

Welche Wohnkosten, Kosten der Unterkunft, welche Miete gelten für Bezieher von Leistungen vom JobCenter im Rahmne des Bürgergelds als angemessen, werden übernommen?

Bürgergeld, Wohnkosten, Miete - was bezahlt das JobCenter?

Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht. Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten. Wenn Sie Leistungen vom JobCenter (oder Sozialamt) bekommen, dann gelten besondere Regelungen dafür, wie hoch die Miete und die Nebenkosten sein dürfen, die sogenannten Kosten der Unterkunft.

  • Die Kosten der Unterkunft bei Bezug von Bürgergeld werden vom Jobcenter übernommen, wenn diese angemessen sind.

Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) ist in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt, auch die Mietobergrenzen sind unterschiedlich geregelt.

  • Es kommt einerseits darauf an, wie viele Personen zu der Bedarfsgemeinschaft gehören.
  • Dann gibt es Richtwerte dafür, welche Wohnungsgröße für einen Haushalt / eine Bedarfsgemeinschaft angemessen ist.
  • Und es gibt Richtwerte für die angemessene Bruttokaltmiete, also die Nettomiete plus der kalten Betriebskosten.
  • Heizkosten werden meist separat an einem bundesweiten Heizkostenspiegel gemessen und beurteilt, werden übernommen, wenn diese angemessen sind.
  • Stromkosten sind keine Kosten der Unterkunft, werden nicht übernommen

Ãœbernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter

Die Kosten der Unterkunft sind in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen, Gemeinden, unterschiedlich. Sie werden durch die Sozialverwaltung festgesetzt.

  • Welche Maßstäbe für die Gemeinde gelten, in der Sie wohnen oder wohnen wollen, müssen Sie bei den örtlichen Beratungsstellen erfragen.

Leistungen vom Jobcenter - Angemessenheit der Kosten bei Neuabschluss von Mietverträgen

Soll ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden, dann muss dabei die Angemessenheit der Miete beachtet werden, wobei 10 % Überschreitung meist akzeptiert werden. Ist die Miete höher, dann muss die Differenz selbst gezahlt werden, wenn keine Senkung der Wohnkosten erreicht werden kann.

Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten durch Jobcenter, Behörde

Auch bei einem schon bestehenden Mietvertrag wird die Höhe der Wohnkosten überprüft. Sind diese  unangemessen hoch, dann kann durch die Behörde verlangt werden, dass die Wohnkosten gesenkt werden. Dazu kann es kommen, wenn die Miete schon bisher zu hoch war. Aber auch wenn die Miete erhöht wird, die Betriebskosten steigen oder die Haushaltsgemeinschaft kleiner wird, können die Wohnkosten plötzlich zu hoch erscheinen.

Hinweis


Für die Senkung der Miete auf einen angemessenen Wert hat man in der Regel 6 Monate Zeit. Kann keine Senkung der Wohnkosten erreicht werden, kann ein Umzug erforderlich werden. 


Redaktion


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