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Ratgeber Untervermietung
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JobCenter - Wohnkosten, Miete - angemessene Kosten der Unterkunft
Welche Wohnkosten gelten als angemessen für Bezieher von Leistungen vom JobCenter oder Sozialamt? Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) ist in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt.
Wohnkosten, Miete - was bezahlt das JobCenter?
Wenn Sie Leistungen vom JobCenter oder Sozialamt bekommen, dann gelten besondere Regelungen dafür, wie hoch die Miete und die Nebenkosten sein dürfen, die sogenannten Kosten der Unterkunft.
- Es kommt einerseits darauf an, wie viele Personen zu der Bedarfsgemeinschaft gehören.
- Dann gibt es Richtwerte dafür, welche Wohnungsgröße für einen Haushalt / eine Bedarfsgemeinschaft angemessen ist.
- Und es gibt Richtwerte für die angemessene Bruttokaltmiete, also die Nettomiete plus der kalten Betriebskosten, wobei (ein Stück weit) die übliche Höhe der Mieten in den jeweiligen Städten und Gemeinden berücksichtigt wird.
- Heizkosten werden meist separat an einem bundesweiten Heizkostenspiegel gemessen und beurteilt.
Kosten der Unterkunft, unterschiedliche Regelungen in den Ländern und Gemeinden
Die Kosten der Unterkunft sind in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen, Gemeinden, unterschiedlich. Sie werden durch die Sozialverwaltung festgesetzt.
Welche Maßstäbe für die Gemeinde gelten, in der Sie wohnen oder wohnen wollen, müssen Sie bei den örtlichen Beratungsstellen erfragen.
Angemessenheit der Kosten bei Neuabschluss von Mietverträgen
Soll ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden, dann muss dabei die Angemessenheit der Miete beachtet werden, wobei 10 % Überschreitung meist akzeptiert werden. Ist die Miete höher, dann muss die Differenz selbst gezahlt werden, wenn keine Senkung der Wohnkosten erreicht werden kann.
Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten
Auch bei einem schon bestehenden Mietvertrag wird die Höhe der Wohnkosten überprüft. Sind diese unangemessen hoch, dann kann durch die Behörde verlangt werden, dass die Wohnkosten gesenkt werden. Dazu kann es kommen, wenn die Miete schon bisher zu hoch war. Aber auch wenn die Miete erhöht wird, die Betriebskosten steigen oder die Haushaltsgemeinschaft kleiner wird, können die Wohnkosten plötzlich zu hoch erscheinen.
Für die Senkung der Miete auf einen angemessenen Wert hat man in der Regel 6 Monate Zeit. Kann keine Senkung der Wohnkosten erreicht werden, kann ein Umzug erforderlich werden.
Redaktion
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