Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Jobcenter - Zahlung der Mieterhöhung nach einer Modernisierung
Wie ist das, wenn eine Wohnung modernisiert wird, für die das Jobcenter die Miete zahlt, wird dann eine durch Modernisierungsumlage erhöhte Miete vom Jobcenter übernommen?
Das Bundessozialgericht hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Klägerin hatte in ihrem fensterlosen Bad ständig Schimmel. Sie vereinbarte deshalb mit ihrem Vermieter eine Modernisierung des Bades. Die Warmmiete stieg dadurch von 400,00 € auf rund 430,00 €.
Jobcenter weigert sich, die Mieterhöhung nach einer Modernisierung zu zahlen
Das zuständige Jobcenter wollte die Mieterhöhung nicht zahlen. Es argumentierte, dass es sich um eine "wunschgemäße Modernisierung" des Hartz IV Empfängers gehandelt habe, die nicht erforderlich gewesen sei.
- Auf die Frage, ob die Modernisierung erforderlich war oder nicht, kam es aber nicht an.
Bundessozialgericht - Jobcenter hat Mieterhöhung nach einer Modernisierung zu übernehmen
- Das Bundessozialgericht entschied, dass das Jobcenter die erhöhte Miete übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn ein Leistungsempfänger selbst die Modernisierung gewünscht hat.
Das Gesetz enthalte nämlich keine Regelung, wonach die Miete eines Hartz IV Empfängers nicht steigen dürfe.
Wenn Sie gegenüber dem Jobcenter nachweisen, mit Bewerbungen, Absagen, Telefonlisten usw., dass Ihre intensive Wohnungssuche erfolglos war, dann muss das Jobcenter weiterhin die tatsächliche Miete zahlen.
- Ein "Kostensenkungsverfahren" darf nicht in die Wohnungslosigkeit führen.
- Für ein Widerspruch - und Klageverfahren sollten Sie sich umfassend bei Sozialberatungsstellen oder anwaltlich beraten lassen.
Beratungsschein beantragen!
Ein wesentlicher Gesichtspunkt für dieses Urteil ist, dass auch nach der Modernisierung die monatlich zu zahlende Miete für die Wohnung nach den Bestimmungen der örtlichen (regionalen) "Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" in Ordnung war.
- Überschreitet eine Miethöhe die Angemessenheit, so kann das Jobcenter vom ALG 2 Empfänger fordern, dass die Kosten für die Miete gesenkt werden:
JobCenter verlangt Senkung der Wohnkosten - Angemessenheit
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: