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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohnraum nach dem WBVG - Änderung des Betreuungsbedarfs
Wird Wohnraum im Zusammenhang mit Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen vermietet, dann kann bei verändertem Bedarf des Nutzers eine Anpassung des Vertragsumfangs verlangt werden.
Vermietung von Wohnraum mit Pflegeleistungen - Anwendung des WBVG
Für Wohnraum, der im Zusammenhang mit Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen vermietet wird, gelten besondere Regelungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) - Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen
Wichtig ist dabei, dass in dem Vertrag nicht nur einfache Hausdienstleistungen, und / oder die bloße Vermittlung von Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen vereinbart wurden.
Anmietung von Wohnraum mit Betreuung - Vertragspartner ist für die Pflege zuständig
Es muss im Vertrag vereinbart sein, dass der Vertragspartner/Unternehmer selbst für Pflege- und Betreuungsleistungen verantwortlich ist.
- Das sind z.B. Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen, bei der Körperpflege, Hilfe beim Einkaufen,
bei der Wohnungspflege, Begleitung zu Terminen, oder ähnliche Dienstleistungen. - Nur dann gelten die besonderen Regelungen des WBVG.
Veränderter Betreuungsbedarf - Recht auf Anpassung der Pflegeleistungen, Betreuungsleistung
- Der Vertragspartner/Unternehmer muss dann diese weiteren Leistungen (gegen entsprechende Bezahlung) erbringen.
Diese Erweiterung kann durch den Vertrag ausgeschlossen werden, allerdings müsste beim Vertrag die Schriftform eingehalten sein, und im Vertrag müsste der Ausschluss ganz ausdrücklich stehen.
Redaktion
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