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Angefragter Suchbegriff: Wegfall der Geschäftsgrundlage
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Hat der Mieter einer Mieterhöhung zugestimmt, obwohl der Vermieter eine falsche Wohnungsgröße zugrundegelegt hatte, dann kann oft nicht das Geld in Höhe der Mietdifferenz zurückgefordert werden. Mieterhöhung auf ortsübliche
Weicht die tatsächliche Wohnungsgröße, die Wohnfläche mehr als 10 % ab von der im Vertrag oder später vom Vermieter angegebenen Wohnungsgröße ab, dann kann darin eine Störung der Geschäftsgrundlage liegen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus
Grundsätzlich ist im Vertragsrecht gleichgültig, was sich die Parteien vor dem Vertragsabschluss gedacht haben oder welches ihre Motive für den Vertragsabschluss waren. Es kommt aber vor, dass beide Seiten fest von bestimmten Grundlagen ausgehen,