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Mietrechtsschutzversicherung Wohnung - Beginn des Rechtsschutzes

In der Rechtsschutzversicherung für Mietwohnungen beginnt der Versicherungsschutz in der Regel nach einer Wartezeit von drei Monaten. Es gibt aber auch Versicherungen, die sogar rückwirkend einen Mietrechtsschutz, also ohne Wartezeit, gewähren.

Wartezeit bei Mietrechtsschutzversicherung ab Versicherungsbeginn

Diese Wartezeit zählt ab dem Datum, das im Versicherungsschein als Beginn der Versicherung genannt wird. Tritt nach dieser Wartezeit ein Rechtsschutzfall ein, hat die Rechtsschutzversicherung einzustehen. Liegt ein Grund für den Streitfall vor Ablauf der Wartefrist vor, kann die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme durchaus ablehnen.

Mietrechtsschutz - Eintritt, Kenntnis des Rechtsschutzfalls

  • Nach den Versicherungsbedingungen zum Mietrechtsschutz beginnt der Rechtsschutzfall von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.

Mietrechtsschutzversicherung - Auslegung, Erklärung für den Eintritt des Versicherungsschutzes

Diese Regelungen sind im Interesse des Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen. Sonst bräuchte die Rechtsschutzversicherung häufig nicht einzustehen, indem sie sich auf Vorgänge beruft, die den Rechtsschutzfall irgendwie vor Beginn des Versicherungsschutzes ausgelöst haben. Dazu das folgende Beispiel:

Beispiel

Die Mietvertragsparteien einigen sich darauf, dass der Vermieter bestimmte in der Wohnung vorhandene Mängel beseitigt. Der vom Vermieter beauftragte Handwerker beseitigt die Mängel nicht richtig, sodass die Mängel wieder auftreten.

Der Rechtsschutzfall ist erst jetzt eingetreten.

Die Rechtsschutzversicherung kann sich nicht darauf berufen, dass der Versicherungsschutz noch nicht bestand, als sich die Mietvertragsparteien vor der erzielten Einigung über die in der Wohnung vorhandenen Mängel gestritten haben.

Durch die Einigung über die Mängelbeseitigung haben die Mietvertragsparteien den Streit darüber beigelegt. Der Mieter wirft dem Vermieter somit einen aktuellen Rechtsverstoß vor, nämlich die Einigung nicht richtig erfüllt zu haben. 

  • Es kann sich im Einzelfall lohnen, die Ablehnung der Rechtsschutzübernahme von neutraler Seite überprüfen zu lassen.
Hans-Joachim Gellwitzki, Rechtsanwalt
12159 Berlin
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