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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohngemeinschaft - jedes Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag
Eine Wohngemeinschaft kann sich auch dadurch ergeben, dass jedes Mitglied als Mieter einen eigenen Mietvertrag mit einem Vermieter über sein Zimmer abschließt, verbunden mit dem Recht Gemeinschaftsflächen (Bad, Küche etc.) der Wohnung zu nutzen.
Wohngemeinschaft - jedes Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag für das Zimmer
In solchen Fällen ist der Vermieter der Zimmer der Organisator der WG.
Dies ist ein großer Nachteil dieser Gestaltung, da Bewohner dann oft keine Möglichkeit haben, an der Zusammensetzung der Wohngemeinschaft mitzuwirken, Einfluss zu nehmen.
Vermieter bestimmt die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft über einzelne Mietverträge
Rechtlich hat der Vermieter die Möglichkeit, den übrigen Mietern jeden beliebigen Mitbewohner "vor die Nase" zu setzen, ohne Rücksicht darauf, ob die Person zu den anderen Bewohnern passt.
Eigener Mietvertrag in der WG - Wohngemeinschaft als Zweck-WG, Zweckgemeinschaft
Oft wird die Wohnform einer Zweck-WG gewählt, wenn es den Bewohnern nur darum geht, schnell eine vorübergehende Bleibe zu finden, die Wohngemeinschaft nur zum vorübergehenden Wohnen genutzt wird, es nicht auf ein gemeinschaftliches Zusammenleben ankommt.
Eigener Mietvertrag für Zimmer in einer Wohngemeinschaft - Kündigung
Will ein WG-Mitglied ausziehen, dann wird der eigene Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt.
- In der Regel gilt für den Bewohner die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, gemäß § 573 c BGB.
- Es kann mit dem Vermieter vereinbart werden, dass eine kürzere Kündigungsfrist gilt, z.B. ein Monat.
- Möglich ist auch, dass der Vermieter einem Wunsch des WG-Bewohners entspricht, vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Zimmer der Wohnung auszuziehen, damit ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zu zahlen ist. Die Zustimmung zur vorzeitigen Bendigung sollte schriftlich erfolgen.
- Eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags für eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist stets möglich.
Eigener Mietvertrag in einer Wohngemeinschaft - Haftung des WG-Mitglieds für Mietschulden
Jeder Bewohner mit eigenem Mietvertrag für ein Zimmer haftet nur für seine eigene Miete, haftet nicht für Mietrückstände, Mietschulden anderer Bewohner.
Eigener Mietvertrag in einer Wohngemeinschaft - Haftung für Schaden
Jeder Bewohner mit eigenem Mietvertrag für ein Zimmer haftet für verursachte Schäden in seinem Zimmer, kann nicht für andere Schäden herangezogen werden.
Allerdings: Wurde von einem Bewohner der WG zweifelsfrei ein Schaden außerhalb des gemieteten Zimmers verursacht, dann besteht natürlich auch die Haftung dieses Bewohners für den Schaden.
Lesetipp
Wegen anderer Modelle, eine Wohngemeinschaft zu gründen, schauen Sie bitte hier:
Mietvertrag Wohngemeinschaft - Wie Wohngemeinschaft gründen?
Kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag - zwei Wochen Frist
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