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Wohngemeinschaft - jedes Mitglied bekommt eigenen Mietvertrag

Eine Wohngemeinschaft kann auch auf die Weise zustande kommen, dass jedes Mitglied als Mieter je einen einzelnen Mietvertrag über sein Zimmer zuzüglichdem Recht, Gemeinschaftsflächen zu nutzen, anmietet. 

Wohngemeinschaft - Jedes Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag

In solchen Fällen ist der Vermieter der Zimmer der Organisator der WG.
Dies ist ein großer Nachteil dieser Gestaltung.

Vermieter bestimmt die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft über einzelne Mietverträge

Rechtlich hat der Vermieter die Möglichkeit, den übrigen Mietern jeden beliebigen Mitbewohner "vor die Nase" zu setzen, ohne Rücksicht darauf, ob die Person zu den anderen Bewohnern passt.

Hinweis


Dieses Modell kommt - außer im Bereich des Betreuten Wohnens - eigentlich nur in Betracht, wenn es darum geht, zunächst einmal die Wohnkosten zu senken.

Man spricht auch gelegentlich von "Zweckgemeinschaft". 

Bewohner sollten darauf eingestellt sein, die Wohngemeinschaft zu verlassen, wenn es schwierig wird.

Lesetipp


Wegen anderer Modelle, eine Wohngemeinschaft zu gründen, schauen Sie bitte hier: 

Mietvertrag Wohngemeinschaft - Wie Wohngemeinschaft gründen? 


Dominik Schüller, Rechtsanwalt
10719 Berlin
Zur Autorenseite von Dominik Schüller


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