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Bauaufsicht - Zuständigkeit für Mängel des Hauses, der Mietwohnung

Die Bauaufsicht soll dafür sorgen, dass von einem Bauwerk keine Gefahren ausgehen. Das betrifft den Neubau von Wohnungen, aber auch den Umbau (auch eine Modernisierung), ein Stück weit auch die Instandhaltung und die Benutzung bestehender Gebäude.

Bauaufsicht - Bauordnungen regeln die Anforderungen, die ein Bauwerk einhalten muss

Geregelt ist das in Gesetzen der einzelnen Bundesländer, der jeweiligen Landesbauordnung (oder: Bauordnung). Dort stehen im Einzelnen die Anforderungen, die ein Bauwerk einhalten muss. 

Über die klassische Gefahrenabwehr hinaus kommen auch Regelungen vor, die z.B. die Einrichtung von Kinderspielplätzen in Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen verlangen, usw..

Die Regelungen sind durchaus unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern.

Hinweis


In zahlreichen Bundesländern gibt es neben der Bauaufsicht auch eine Wohnungsaufsicht.

Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Einhaltung, Überwachung der Bauordnung

Zuständig für die Überwachung der Bauordnung ist die Bauaufsichtsbehörde bzw. das Bauaufsichtsamt. Wie das genau in Ihrem Bundesland bzw. in Ihrer Gemeinde organisiert ist, müssen Sie erfragen.

Für viele Baumaßnahmen muss der Eigentümer heute nicht mehr vorher einen Antrag bei der Bauaufsicht stellen, das heißt, es wird oft nicht mehr vorher überprüft, ob alles in Ordnung ist.

Manchmal ist auch für Veränderungen am Haus eine Baugenehmigung erforderlich.

Als Mieter die Bauaufsicht wegen Mängel der Mietwohnung, Mängel am Haus einschalten

Für Mieter kann die Bauaufsicht interessant sein, wenn Gefahrenzustände im Haus (z.B. Treppengeländer gebrochen, etc.) oder am Haus (z.B. bei herabfallendem Putz von der Fassade etc.) eintreten, oder Baumaßnahmen ausgeführt werden, die ohne Genehmigung nicht zulässig sind, oder offenbar nicht sachgerecht, sondern gefahrträchtig ausgeführt werden.

Mängel an Haus, Mietwohnung - als Mieter eine Anzeige an die Bauaufsicht schicken

Wurde der Vermieter aufgefordert, einen erheblichen Mangel zu beseitigen und erfolgte eine Mängelbeseitigung nicht, (z.B. defekte Wände, Decken, Fußböden, Fenster, auch bei Schimmel, bei Ungeziefer etc.) kann die Einschaltung der Bauaufsicht erfolgen.

  • Wie dringend ist die Gefahrenlage? 
    ​​​​​​​Auf Anzeige von Missständen, einer Gefahr, muss die Bauaufsicht tätig werden.
  • Lassen Sie sich fachkundig beraten, bevor Sie eine Anzeige an die Bauaufsicht schicken.​​​​​​

Fast überall sind die Bauaufsichtsbehörden äußerst knapp mit Personal besetzt. Es sollte geprüft werden, wie Sie für das Durchsetzen einer Mängelbeseitigung vorgehen können.

Häufig fragt die Bauaufsicht zunächst, ob von den Mietern eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung an den Eigentümer, Vermieter des Hauses versandt wurde, bzw. weist Mieter darauf hin, dass sie doch zunächst einmal eine schriftliche Aufforderung dorthin senden sollten, dass die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen sind.
Musterbrief - Mängel mitteilen, Reparatur fordern 


Redaktion


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