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Scheidung - Wer übernimmt, bekommt Mietvertrag der Mietwohnung?
Bei einer Scheidung stellt sich die Frage, was wird mit der bisher gemeinschaftlich genutzten Mietwohnung?
Scheidung - Es kommt nicht darauf an, wer den Mietvertrag abgeschlossen, unterschrieben hat
- Unabhängig davon, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, ob einer der Ehepartner allein, oder alle beide:
Wenn die Partner sich nicht einigen, entscheidet letztlich das Familiengericht:
Scheidung, Übernahme Wohnung - Familiengericht kann entscheiden
Hinweis
Klären Sie daher zunächst, wie die (gemeinsame) Interessenlage ist, und ob sie sich darüber einigen können:
- Soll die Wohnung von beiden Partnern aufgegeben werden?
Dann können Sie sich darüber verständigen, zu welchem Zeitpunkt die Wohnung gekündigt werden sollte und sich zuvor über den gemeinsamen Hausstand, Einrichtung geeinigt haben.
Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter - Sind sich beide Partner einig, dass einer der Partner in der Wohnung wohnen bleibt, und welcher von beiden allein die Wohnung übernehmen soll, dann finden Sie hier einen ausführlichen Beitrag:
Scheidung - Wer bekommt Mietvertrag, wer übernimmt die Wohnung?
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