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67. Kammer Landgericht Berlin - Mietendeckel verfassungswidrig

Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin ist der Ansicht, das Landesgesetz zur Mietenbegrenzung, der sogenannte Mietendeckel, sei verfassungswidrig.

Hinweis


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. April 2021 entschieden, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, der sogenannte â€žBerliner Mietendeckel″ verfassungswidrig ist. Beschluss v. 25. März 2021 – 2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20.

Landgericht Berlin, 67. Kammer prüft Mietherhöhungsverlangen

Ein Vermieter hatte von seinen Mietern mit Schreiben vom 8.3.2019 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung ab 1.6.2019 verlangt. Die Mieter stimmten nicht zu, es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Spandau verurteilte sie zur Zustimmung, weil die Miete nach den Maßstäben des Mietspiegels ortsüblich sei. Die Mieter legten Berufung ein. Das Landgericht Berlin hat nun zu entscheiden.

Inzwischen war am 23.2.2020 das Landesgesetz über den sogenannten Mietendeckel am 23.2.2020 in Kraft getreten, das Mieten auf dem Stand vom 18.6.2019 "einfrieren" soll.

Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin ist der Meinung, das Landesgesetz sei verfassungswidrig, und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Von den anderen Mietrechtskammern des Landgerichts gibt es bisher keine entsprechenden Beschlüsse.

Nur das Verfassungsgericht kann über angebliche Verfassungswidrigkeit entscheiden

  • Nur die Verfassungsgerichte können ein Gesetz für verfassungswidrig erklären.

Solange das nicht geschehen ist, müssen alle anderen Gerichte das Gesetz anwenden. Ein Gericht, das von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, kann daher nur diese Frage dem Verfassungsgericht vorlegen und solange das laufende Verfahren aussetzen, bis die Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt.

67. Kammer des Landgerichts Berlin - Bundesverfassungsgericht soll Mietendeckel prüfen

Diese Landgerichtskammer meint, der Landesgesetzgeber sei nach der Verfassung (Grundgesetz) der Bundesrepublik nicht für solche Regelungen zuständig.

Die Richter sind auch der Meinung, es komme für die Entscheidung in ihrem Fall darauf an, ob das Landesgesetz zum "Mietendeckel" verfassungsgemäß ist.
Sie haben daher  am 12.3.2020 (Az. 67 S 274/19) einen Vorlagebeschluss formuliert, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und ihr Verfahren ausgesetzt.

Es kann einige Zeit dauern, bis das Bundesverfassungsgericht über diese Vorlage entscheiden wird.


Redaktion


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