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Betriebskosten Strom Tiefgarage - Mieter nutzt die Garage nicht
In einer Tiefgarage können für Mieter eines Hauses aufgrund der Beleuchtung recht hohe Betriebskosten für den Stromverbrauch entstehen. Was ist, wenn Mieter die Tiefgarage nicht nutzen oder keinen Tiefgaragenplatz haben, kann dann der Stromverbrauch als Betriebskosten zu zahlen sein?
Betriebskosten Tiefgaragenstrom sind meist in der Position Allgemeinstrom enthalten
Solche Kosten werden dann in der Regel in der Betriebskostenabrechnung unter der Position "Allgemeinstrom" erfasst.
Allgemeinstrom, Stromkosten für Tiefgarage - Wenn Mieter die Garage nicht nutzen
- Was ist, wenn Mieter die Tiefgarage gar nicht nutzen, ist dann eine Umlage dieser Stromkosten als Betriebskosten auf alle Mieter in Ordnung?
Das Amtsgericht Saarbrücken (Urteil vom 27.6.2016, Az. 124 C 248/15) hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen.
Eine Mieterin hatte keinen Stellplatz in der Garage, noch nutzte sie die Tiefgarage als Durchgang oder für die Müllentsorgung.
Betriebskosten Allgemeinstrom für eine Tiefgarage - Stromkosten können sehr hoch sein
Das Amtsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Stromkosten der Tiefgarage als Betriebskosten nicht von der Mieterin zu zahlen sind, da sie die Tiefgarage tatsächlich nicht nutze - deshalb könne die Mieterin an den in der Tiefgarage entstehenden Stromkosten nicht beteiligt werden.
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