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Bundesverfassungsgericht - Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen über die sogenannte Mietpreisbremse verfassungsgemäß sind.
Mietpreisbremse in Berlin
Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde die sogenannte Mietpreispremse eingeführt. Danach können die Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen besondere Regelungen anzuwenden sind, insbesondere darf bei Wiedervermietung die Miete nicht um mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Für Berlin ist eine entsprechende Verordnung erlassen und auch sehr ausführlich begründet worden. Seit dem 1.6.2015 gilt die Mietpreisbremse in Berlin.
Verfassungsbeschwerde Mietpreisbremse - Vorlage durch Richter an Bundesverfassungsgericht
Gegen diese Mietbegrenzungen ist durch eine Eigentümerin / Vermieterin eine Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, und außerdem wurde von einer Kammer des Landgerichts Berlin in zwei Fällen entschieden, sie halte die Regelungen für verfassungswidrig, und die Frage, ob das zutrifft, wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18.7.2019, dass die beiden Richtervorlagen nicht ausreichend begründet waren (Az. 1 BvL 1/18 und 1 BvR 4/18), sie seien unzulässig. Die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1595/18) nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an. Das Bundesverfassungsgericht begründete diese Nichtannahme ausführlich. Es handle sich um eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums durch den Gesetzgeber. Sie sei erforderlich und den Eigentümern zumutbar, sie führe nicht zu einer Gefährdung der Substanz des Eigentums und verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Insbesondere sei auch die Berliner Mietpreisbegrenzungsverordnung über die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet wirksam und entspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 56/2019 vom 20.8.2019
Redaktion
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