Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Datenschutz - personenbezogene Daten der Mieter
Als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts sind alle Informationen anzusehen, die auf eine bestimmte Person - hier der Mieterin oder des Mieters - bezogen sind.
Mieter müssen den Vermietern Daten, Informationen überlassen, die dort gespeichert und verwendet werden. Der Vermieter fügt im Lauf des Mieterverhältnisses meist weitere Informationen hinzu. Bei alledem unterliegt der Vermieter dem Datenschutzrecht.
Datenschutz gilt auch für personenbezogene Daten der Mieter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union schützt personenbezogene Daten, ebenso das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder.
Aber was sind personenbezogene Daten?
Bundesgerichtshof zum Begriff der personenbezogenen Daten
Der Bundesgerichtshof (BGH) verweist in einem Urteil vom 15.6.2021 (Az. VI ZR 576/19 )
auf Art. 4 Nr. 1, erster Halbsatz der DS-GVO, wonach
- "personenbezogen" alle Daten sind, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Der Begriff, so der BGH, sei weit zu verstehen. Er sei nicht auf sensible oder private Informationen beschränkt, sondern umfasse potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur.
Datenschutz - Auskunftsanspruch gegenüber Vermieter, Hausverwaltung durch BGH bestätigt
In dem entschiedenen Fall (hier: zum Versicherungsrecht) urteilte der BGH ausdrücklich, dass auch Stellungnahmen oder Beurteilungen über die betreffende Person zu den personenbezogenen Daten gehörten, und sogar die zwischen den beiden Seiten gewechselte Korrespondenz.
- Der BGH bestätigte den Anspruch auf Erteilung vollständiger Auskunft.
Auskunftsanspruch für Mieter gegenüber Vermieter, Verwaltern
Die Auskunft soll die betroffene Person, so der BGH, in die Lage versetzen, sich der Datenverarbeitung bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dadurch sollen sich Mieter insbesondere vergewissern können, dass die sie betreffenden Daten richtig sind und in zulässiger Weise verarbeitet werden.
- Für Mieter kann ein Bedürfnis bestehen, aufzuklären, welche Daten über sie gespeichert sind und an wen sie zu welchen Zwecken weitergegeben wurden oder werden sollen.
Wenn Bedarf besteht, kann der Vermieter oder die Verwaltung zunächst aufgefordert werden, Auskunft zu erteilen, welche Daten im Zusammenhang mit dem eigenen Namen gespeichert sind. Wenn keine Reaktion kommt, sollten Sie eine Mahnung mit Fristsetzung schicken. Es sollte nachweisbar sein, dass der Vermieter die Schreiben erhalten hat.
Zustellung von Briefen
Weigert sich der Vermieter, die Auskunft zu erteilen, oder ist sie unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß, kann eine Auskunftsklage erhoben werden.
Urteil: Auskunftsklage des Mieters über Datenspeicherung erfolgreich
Auskunftsklage im Mietrecht
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: