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Eigenbedarf des Vermieters - Begründung muss überzeugend sein
Das Gericht muss bei einer Kündigung vom Vorliegen des Eigenbedarfs des Vermieters überzeugt sein, sonst darf es den Mieter nicht zur Räumung verurteilen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 25.01.2018 zu dem Az. 67 S 272/17 entschieden.
Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss überzeugend begründen
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht hatte der Mieter der Begründung des Vermieters zum angeblichen Eigenbedarf widersprochen.
Das Amtsgericht meinte jedoch, der Mieter habe die Begründung des Eigenbedarfs des Vermieters nicht erschüttern können - für die Wirksamkeit der Kündigung genüge dann die bloße Plausibilität, also die Nachvollziehbarkeit der Gründe für die Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
Kündigung wegen Eigenbedarf - Vermieter muss behaupteten Eigenbedarf beweisen
Der Mieter ging in Berufung, und das Landgericht Berlin entschied, dass die Ansicht des Amtsgerichts falsch sei:
- Der Mieter könne meist gar nicht mehr tun, als die Behauptungen des Vermieters zum Vorliegen des Eigenbedarfs zu bestreiten. Das Bestreiten sei daher ausreichend.
- Der Vermieter müsse den vollen Beweis für den von ihm behaupteten Eigenbedarf erbringen.
- Das Gericht sei daher verpflichtet, Beweis zu erheben zu dem vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf - und ebenso zu einem etwaigem Vorbringen von Gründen des Mieters, der den Eigenbedarf des Vermieters anzweifelt.
Gerichtliche Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Das Gericht müsse am Ende seiner Prüfung von der Richtigkeit der vom Vermieter vorgebrachten Gründe für das Vorliegen eines Eigenbedarfs soweit überzeugt sein, dass Zweifel ausgeschlossen sind.
- Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss die Räumungsklage abgewiesen werden, so das Landgericht.
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