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Gesellschafter einer GbR kann Eigenbedarfskündigung machen

Der Bundesgerichtshof lässt weiterhin zu, dass jeder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigenbedarf für sich und Angehörige geltend machen kann.  

Eigenbedarf - Mieter haben gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Nachteile

Für Wohnungsmieter kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch GbR oder BGB-Gesellschaft) als Vermieter einigermaßen gefährlich sein, weill die Anmeldung eines Eigenbedarfs durch einen Gesellschafter möglich ist und nicht einfach kontrolliert werden kann, da: 

  • Die Mitglieder der GbR können leicht ausgetauscht werden, ohne Notarvertrag und ohne Eintragung im Grundbuch. 
  • Wenn zugelassen wird, dass jeder der Gesellschafter Eigenbedarf für sich und seine Angehörigen geltend macht, lässt sich das vom Mieter schlecht überprüfen, kaum widerlegen, der Mieter wird seine Wohnung höchstwahrscheinlich verlieren, wenn nicht vorliegende Härtegründe die Kündigung verhindern können: 
    Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun? 

Urteil Landgericht - Eigenbedarfskündigung für GbR-Gesellschafter nicht möglich 

Das Landgericht München (Az. 14 S 2969/15) hatte in einer sorgfältig begründeten Entscheidung dargestellt, dass die GbR-Konstruktion in aller Regel gewählt werde, weil ihre Mitglieder leichter ausgetauscht werden können, z.B. um Verkaufsgewinne zu erzielen und aus steuerlichen Interessen. 

  • Diese Gesellschaftform sei daher gleichzustellen mit Gesellschaften wie der GmbH, die auch nicht für ihre Gesellschafter "Eigenbedarf" in Anspruch nehmen könne. 

Bundesgerichtshof - Eigenbedarf für GBR-Gesellschafter ist möglich

  • Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15) nicht gefolgt - der BGH bleibt dabei, dass Eigenbedarf für jedes GbR-Mitglied geltend gemacht werden kann.

Redaktion


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