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Ãœbernahme der Wohnung, des Mietvertrags durch Kind des Mieters 

Wollen Eltern die Wohnung aufgeben, kündigen, dann wird häufig überlegt, ob ein Kind, z.B. der Sohn, die Tochter den Mietvertrag für die Wohnung übernehmen kann.

Vermieter fragen, ob der Sohn, die Tochter die Mietwohnung übernehmen kann

Bevor der Mietvertrag gekündigt wird, sollte immer zuerst der Vermieter gefragt werden, ob es möglich ist, dass die erwachsenen Kinder bzw. ein erwachsenes Kind den Mietvertrag für die Wohnung bekommen kann, bzw. der Vermieter mit der Aufnahme eines Kindes / der Kinder in den Mietvertrag einverstanden ist. 

Mietvertrag übernehmen - Familie, Angehörige, Kinder, Lebenspartner

Eltern kündigen die Wohnung - kein Anspruch des Mieters, dass ein Kind Mietvertrag bekommt

Der Vermieter hat keine Verpflichtung, dem Wunsch zu entsprechen, dass ein Kind die Wohnung bekommt, den Mietvertrag übernehmen kann. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob bisher ein gemeinsamer Haushalt mit einem Kind (oder auch einem anderen nahen Familienangehörigen) bestand, geführt wurde.

Durch Änderung des Mietvertrags kann ein Kind des Mieters die Wohnung bekommen

Grundsätzlich kann im Einvernehmen von Vermieter und Mieter jederzeit ein Mietvertrag geändert werden:
Vertragsänderung zum Mietvertrag  - besser schriftlich vereinbart 

Das kann dadurch geschehen, dass der Vermieter einem Vertragseintritt zustimmt, eine schriftliche Änderung des Mietvertrags für die Aufnahme eines Kindes / der Kinder als Mieter erfolgt und gleichzeitig die Eltern / der Elternteil aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen wird. 

Auszug der Eltern - Vermieter will einen neuen Mietvertrag mit Sohn, Tochter

Der Vermieter muss einem Vertragsbeitritt nicht zustimmen, er kann darauf bestehen, dass ein neuer Mietvertrag zur Übernahme der Mietwohnung geschlossen wird - dies führt häufig zu einer Mieterhöhung.

Aufgabe der Wohnung durch Eltern - Kind bekommt Mietvertrag, Eltern bleiben Mieter

  • Manchmal ist es auch so, dass der Vermieter, auch wenn eigentlich die Wohnung von diesen aufgegeben wird, die Eltern / ein Elternteil weiterhin Mieter sein soll(en), auch wenn diese dort dann nicht mehr wohnen. Der Vermieter will so ein zusätzliche Sicherheit für die künftigen Mietzahlungen bekommen.

Dies ist häufig der Fall, wenn das / bzw. die in den Mietvertrag eintretenden Kinder noch kein gesichertes Einkommen haben, z.B. Schüler, Auszubildende oder Studenten sind.


Redaktion


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