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Angefragter Suchbegriff: Vertragseintritt
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Wenn Eltern die Wohnung aufgeben, kündigen möchten, und der Wunsch besteht, dass ein Kind oder Kinder den Mietvertrag der Eltern übernehmen sollen: Bevor Eltern den Mietvertrag kündigen, sollten Sie den Vermieter fragen, ob es
Der Mieter ist verstorben - wenn kein Mitmieter vorhanden ist, und auch kein Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner), der das Mietverhältnis fortsetzen will, können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere
Verstirbt der Mieter, dann kann ein bisheriger Mitbewohner in den Mietvertrag der Wohnung eintreten, diesen übernehmen - es kommt dafür auf ein paar Voraussetzungen an. Todesfall - von mehreren Mieterin ist ein Mieter, eine Mieterin



