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Flöhe in neuer Wohnung - Mieter kündigt fristlos Mietvertrag
Die Mieterin schloss einen neuen Mietvertrag und begann zusammen mit ihrem Lebensgefährten mit den Renovierungsarbeiten. Bei diesen Arbeiten in der neuen Wohnung wurde das Paar von Flöhen gebissen. Festgestellt wurde, dass Katzenflöhe die Bisse verursacht hatten.
Die Mieterin informierte sofort den Vermieter: Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung
Dieser erklärte sich mit der Bekämpfung des Ungeziefers durch einen Kammerjäger einverstanden. Aber: Auch der wiederholte Einsatz des Schädlingsbekämpfers führte nicht zur Beendigung der Flohplage.
Flohplage in neuer Wohnung kann nicht beseitigt werden - Mieter kündigen fristlos
Den Befall der Wohnung mit Katzenflöhen nahm die Mieterin dann zum Anlass, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Ungeziefer - Mieterin verlangt Schadenersatz
Zusätzlich forderte die Mieterin vom Vermieter die Rückzahlung der bereits geleisteten Miete, die Erstattung des Aufwands für die Renovierung der Wohnung, Kostenersatz für den erfolglosen Einsatz des Kammerjägers, Kostenerstattung für die Umzugskosten.
- Das Amtsgericht Bremen (Az. 25 C 180/97) gab der Mieterin Recht, weil die Flohplage die Benutzung der Mietwohnung erheblich einschränke, der Flohbefall keinen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zulasse.
- Der Mieterin wurden alle Kosten ersetzt, die ihr aus dem
Flohbefall der Wohnung entstanden waren, auch die Kosten des Maklers für die Vermittlung einer neuen Wohnung.
Wenn Sie ebenfalls vor dem Problem eines erheblichen, nicht nachhaltig zu beseitigenden Ungezieferbefalls stehen, sollten Sie sich rechtlich zu Ihrem Fall beraten lassen, insbesondere zur Vorgehensweise und Klärung der Frage, welcher Schadenersatz möglich ist.
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