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Gefahr eines Wohnungseinbruchs - vor Einbruch als Mieter schützen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit 2015 deutlich gesunken, aber im Jahr 2018 wurden immer noch 97.504 Fälle in Sachen Wohnungseinbruch registriert.

Besonders in der Urlaubszeit kommt es zu vermehrten Einbrüchen.

Einbruchsicherung - Mieter hat gegen Vermieter keinen Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen

Als Mieter hat man in der Regel keinen Anspruch auf bessere Sicherheitseinrichtungen, die der Vermieter umsetzen muss: 
Wohnungstür, Mietwohnung einbruchsicher machen 

Deshalb muss man sich selbst darum kümmern. 

Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch in die Wohnung

Einfache Tipps für Maßnahmen, die als Vorkehrung leicht umgesetzt werden können:

  • Zusatzschloss oder Querriegelschloss an der Wohnungseingangstür anbringen:
    Einbau Stangenschloss, Sicherheitsschloss - muss Vermieter dulden? 
  • Licht - über eine Zeitschaltuhr können Sie regeln, wann täglich das Licht in Ihrer Wohnung an- und ausgeschaltet wird
  • Simulation eines laufenden Fernsehers über Zeitschaltuhr - Technik preiswert im Handel
  • Radio - über eine Zeitschaltuhr können Sie auch regeln, wann mal das Radio läuft. Geräusche schrecken ab. Die meisten Einbrüche sollen übrigens tagsüber verübt werden
  • Briefkasten - von Nachbarn oder Freunden leeren lassen. Oder von der Post die Post sammeln lassen - nach dem Urlaub wird diese gebündelt zugestellt
  • Tageszeitung - während der Urlaubszeit abbestellen, oder die Zustellung an Freunde, soziale Einrichtungen veranlassen, die sich über zusätzlichen Lesestoff freuen
  • Wertsachen und Dokumente ggf. zu Verwandten, Freunden bringen, besser ein Bankschließfach nutzen
  • Alarmanlage installieren.

Beratungsstellen zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen

In vielen Bundesländern und Gemeinden gibt es Beratungsstellen.
Für Berlin finden Sie die Beratungsstelle hier: Beratungsstelle Berlin


WhgEinbruch_D2014



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