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JobCenter zahlt Miete zu spät - Kündigung Mietvertrag
Wenn die Miete vom JobCenter direkt an den Vermieter gezahlt werden soll, aber dort nicht pünktlich und vollständig ankommt, kann der Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt sein und der Mieter seine Wohnung verlieren, meint der Bundesgerichtshof (BGH).
Diese Ansicht des BGH ist nicht neu:
Kündigung wegen verspäteter Zahlung der Miete vom JobCenter .
Verspätete Mietzahlungen durch JobCenter führen zur Kündigung des Mieters
Das Landgericht Hamburg hatte 2015 zugunsten der Mieter entschieden:
- Sie hätten die Nichtzahlung bzw. zu späte Zahlung nicht verschuldet, eine Kündigung sei daher nicht gerechtfertigt.
Das reichte dem Bundesgerichtshof nicht aus. In einem Urteil vom 29. Juni 2016 hob der BGH (Az. VIII ZR 173/15) das Urteil des Landgerichts Hamburg auf.
Der BGH meinte, es stehe gar nicht fest, dass die Mieter die Zahlung beim JobCenter rechtzeitig beantragt hätten.
Abgesehen davon könne auch ohne ein Verschulden die mehrfache verspätete oder unvollständige Zahlung durchaus eine fristlose und / oder fristgemäße Kündigung rechtfertigen, wenn der Vermieter besonders auf die pünktliche Zahlung angewiesen sei.
Der BGH verwies den Streit an das Landgericht zurück, das jetzt diese Tatsachen aufklären und noch einmal sorgfältig prüfen muss, ob die Kündigung gerechtfertigt, das Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar geworden ist.
Redaktion
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