​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Kontrolle Rauchmelder - Betrug, Raub durch falsche Techniker
Viele Mieter wissen, dass Rauchmelder regelmäßig kontrolliert werden müssen und reagieren oft ganz arglos, wenn jemand in Arbeitskleidung vor der Tür steht und behauptet, er sei der Kontrolleur, der Techniker, für die Kontrolle der Rauchmelder, sei von der Hausverwaltung beauftragt.
Techniker wollen Rauchmelder in der Wohnung kontrollieren, stehen unangemeldet vor der Tür
Zunächst: Ohne Anmeldung müssen Mieter niemanden in die Wohnung lassen!
Besichtigung der Mietwohnung - Terminvereinbarung mit Vermieter
- Besondere Vorsicht ist immer geboten, wenn zwei Personen angeben, eine Überprüfung in der Wohnung vornehmen zu wollen.
Kontrolle Rauchmelder - Falsche Techniker verschaffen sich Zutritt zur Wohnung
Es kommt häufiger vor, dass dies nur ein Vorwand ist, um in die Wohnung zu kommen und Mieter zu berauben.
- Normalerweise kündigt der Vermieter die Prüfung schriftlich an und benennt auch die Firma, die er beauftragt hat.
Wenn Sie ohne Ankündigung jemand vor der Tür steht für eine Kontrolle der Rauchmelder, sollten Sie die Person nicht einlassen, die Tür schließen und bei der Hausverwaltung nachfragen.
Kontrolle der Rauchmelder - angeblich durch Feuerwehr oder Amt
Betrüger scheuen sich auch nicht vorzugeben, sie seien vom Amt oder von der Feuerwehr geschickt worden, um die Rauchmelder zu kontrollieren, oder zu prüfen, ob diese überhaupt installiert seien.
Feuerwehr und Amt senden nur sehr selten jemanden zur Überprüfung.
Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt den Dienstausweis zeigen.
Unangemeldete Techniker muss man nicht in die Wohnung lassen - Raub und Betrug als Gefahr
Daher - auch wenn das unhöflich wirkt:
Vergewissern Sie sich genau, bevor Sie jemanden in die Wohnung hereinlassen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.
- Überlegen Sie genau, wen Sie dazu befragen, anrufen könnten.
- Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung, lassen Sie die Person(en) einfach vor der Tür warten,
führen Sie die Unterhaltung ggf. durch die geschlossene Wohnungstür. - Nutzen Sie für einen Anruf nicht das Angebot eines (angeblichen) Technikers, doch einfach mit seinem Handy mal kurz die Hausverwaltung, die Feuerwehr, das Bauaufsichtsamt etc. anzurufen:
Die Gefahr ist groß, dass Sie dann mit einem weiteren Trickbetrüger sprechen.
Selbst wenn sich bestätigt, dass ein Auftrag vorliegt:
- Sie sind nicht verpflichtet, einfach so jemanden in Ihre Wohnung zu lassen, wenn zuvor kein Termin mit Ihnen vereinbart wurde. Passt es Ihnen nicht, dann bitten Sie einfach darum, dass ein Termin mit Ihnen vereinbart wird.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: