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Ratgeber Untervermietung
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Kontrolle Rauchmelder - Betrug, Raub durch falsche Techniker
Weil viele Mieter wissen, dass Rauchmelder regelmäßig kontrolliert werden müssen, reagieren sie oft ganz arglos, wenn jemand in Arbeitskleidung vor der Tür steht und behauptet, er sei der Kontrolleur, Techniker, sei von der Hausverwaltung geschickt worden.
Die Betrüger scheuen sich auch nicht vorzugeben, sie seien vom Amt oder von der Feuerwehr geschickt worden um die Rauchmelder zu kontrollieren, oder zu prüfen, ob diese überhaupt installiert seien.
Techniker wollen Rauchmelder in der Wohnung kontrollieren, stehen unangemeldet vor der Tür
Zunächst: Ohne Anmeldung müssen Sie niemanden in die Wohnung lassen!
- Besondere Vorsicht ist immer geboten, wenn zwei Personen angeben, eine Überprüfung in der Wohnung vornehmen zu wollen.
Kontrolle Rauchmelder - Falsche Techniker verschaffen sich Zutritt zur Wohnung
Es kommt häufiger vor, dass dies nur ein Vorwand ist, um in die Wohnung zu kommen und Mieter zu berauben.
- Normalerweise kündigt der Vermieter die Prüfung schriftlich an und benennt auch die Firma, die er beauftragt hat.
Unangemeldete Techniker muss man nicht in die Wohnung lassen - Raub und Betrug als Gefahr
Daher - auch wenn das unhöflich wirkt:
Vergewissern Sie sich genau, bevor Sie jemanden in die Wohnung hereinlassen, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.
- Überlegen Sie genau, wen Sie dazu befragen, anrufen könnten.
- Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung, lassen Sie die Person(en) einfach vor der Tür warten,
führen Sie die Unterhaltung ggf. durch die geschlossene Wohnungstür. - Nutzen Sie für einen Anruf nicht das Angebot eines (angeblichen) Technikers, doch einfach mit seinem Handy mal kurz die Hausverwaltung, die Feuerwehr, das Bauaufsichtsamt etc. anzurufen
- die Gefahr ist groß, dass Sie dann mit einem weiteren Trickbetrüger sprechen.
Selbst wenn sich bestätigt, dass ein Auftrag vorliegt:
- Sie sind nicht verpflichtet, einfach so jemanden in Ihre Wohnung zu lassen, wenn zuvor kein Termin mit Ihnen vereinbart wurde. Passt es Ihnen nicht, dann bitten Sie einfach darum, dass ein Termin mit Ihnen vereinbart wird.
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