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Mieter müssen für Kontrolle des Stromzählers Zugang haben

Hängt der Stromzähler für die Mietwohnung in einem Keller des Hauses zu dem nur der Vermieter / Verwalter Zugang hat, dann muss es für Mieter möglich sein, regelmäßigen Zugang zu dem Stromzähler zu bekommen.

Stromzähler für die Wohnung befindet sich außerhalb der Wohnung - Kontrolle für Mieter

Häufig ist der Stromzähler für die Mietwohnung in einem Raum des Hauskellers untergebracht für den Mieter nicht unbedingt einen Schlüssel haben, sondern z.B. der Hausmeister / Verwalter.

Ist der Hausmeister (oder der Verwalter / Vermieter) nur schwer erreichbar, dann ist es sehr lästig, immer wieder zu versuchen, dass man den Keller zur Kontrolle und Ablesung des Stromzählers betreten darf.

Ablesung des Stromzählers muss für Mieter möglich sein

Nicht immer erfolgt eine Ablesung des Stromzählers. Mieter werden oft aufgefordert, den Zählerstand gegenüber ihrem Lieferanten bzw. dem Netzbetreiber mitzuteilen - meist mit dem Hinweis, wenn die Mitteilung nicht rechtzeitig bis zu einem bestimmten Datum erfolgt, dann erfolgt für die Abrechnung, Berechnung des Stromverbrauchs eine Schätzung. 

  • Eine Schätzung des Stromverbrauchs ist in der Regel für den Verbraucher nachteilig, weil ein zu hoher Verbrauch angesetzt wird, dieser auch zu höheren Abschlagszahlungen führt.

Anspruch des Mieters auf Zugang zum Stromzähler

  • Haben Mieter einen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Vermieter das Betreten des Kellers zulässt, damit der Stromzähler abgelesen und auch kontrolliert werden kann?

Vermieter muss Zugang zum Stromzähler gewähren

Das AG Köln hatte sich mit solch einem Fall zu beschäftigen.

Das Ergebnis:

Angesichts der stark zugenommenen Bedeutung der Energieeinsparung und der angestrebten Verbreitung von intelligenten Zählern, müsse es dem Mieter möglich sein, sich über seinen Stromverbrauch zu informieren.

Auch wenn zur Kontrolle des Stromverbrauchs, Messgeräte zur Ãœberprüfung an den stromverbrauchenden Geräten angebracht werden könnten, müsse Mietern ein Zutritt zum Kellerraum mit den Stromzählern möglich sein.

Stromzähler als Mieter kontrollieren, prüfen, ablesen muss möglich sein

Das Amtsgericht Köln entschied mit Urteil (Az. 201 C 464/12), dass der Vermieter einmal im Monat kostenfrei dem Mieter den Zugang zu dem zu seiner Wohnung gehörenden Zähler gewähren muss. Das sei eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters.



Redaktion


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