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Mietpreisbremse im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 5. März 2015 die Mietpreisbremse beschlossen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Die Zustimmung ist erfolgt.

Mietpreisbremse soll starken Anstieg der Wohnungsmieten bei Neuvermietung verhindern

Vor Einführung der Mietpreisbremse konnten die Mieten für neu vermietete Wohnungen sehr stark gesteigert werden. Mit der Mietpreisbremse soll es solch starke Steigerungen nicht mehr geben.

Bei Neuvermietungen von älteren Wohnungen (ausgenommen sind Neubauten und grundsanierte Wohnungen) darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll das rasant ansteigende Mietenniveau in Ballungsräumen, beliebten Wohngebieten, verhindert werden. "Gering- und Normalverdiener müssen sich das Wohnen in angesagten Wohnlagen noch leisten können, sollen nicht verdrängt werden", sagen Politiker. Das ist wünschenswert, aber es ist durchaus fraglich, ob das so funktioniert, weil Gering- und Normalverdiener mit Besserverdienenden auf dem Wohnungsmarkt konkurrieren. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vermieter lieber einen von vornherein Besserverdienenden als Mieter im angepannten Wohnungsmarkt einem Normalverdiener bevorzugt, ist hoch.

Wo die Mietbreisbremse gilt, das ist Ländersache

Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Die Länder legen fest, welche Städte, Stadtteile, ganze Gebiete einer City, einbezogen werden sollen. So wird festgelegt, wo die Mietpreisbremse greifen soll. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landesregierung solche Gebiete zuvor als "angespannte Wohnungsmärkte" definiert hat.

Kritik an der Mietpreisbremse ist durchaus angebracht

Es ist möglich, dass Landesregierungen ganze Städte als angespannten Wohnungsmarkt definieren. Nur einzelne Gebiete, Stadtteile einer Stadt als "angespannten Wohnungsmarkt" zu definieren, ist unserer Meinung nach zu wenig. Dann werden sich am Wohnungsmarkt auftretende, spekulative Investoren künftig Stadtteile suchen, die nicht als "angepannter Wohnungsmarkt" definiert wurden, und diese Stadtteile mit dem Ziel einer hohen Rendite aufwerten. Kommt dann später die Verordnung, die Einordnung als Gebiet des angespannten Wohnungsmarktes, dann ist es für diese Stadtteile schon zu spät, weil die Mieten schon nach oben getrieben wurden.

Maklerkosten - zukünftig soll das Bestellerprinzip gelten

In der Regel beauftragen Vermieter Makler mit der Mietersuche. Ist der Auftrag erfolgreich, dann sollte meist das 2,38-fache der Nettokaltmiete inklusive Mehrwertsteuer als Maklergebühr vom Mieter bezahlt werden. In Zukunft muss derjenige den Makler bezahlen, der den Makler beauftragt, also der Vermieter selbst, wenn er den Makler beauftragt hat. Wie sich dieses Prinzip, als "Bestellerprinzip" bezeichnet, tatsächlich für die Mieterinteressen umsetzen lässt, so dass der Mieter künftig nicht mehr mit Maklerkosten belastet wird, wenn er den Makler mit der Wohnungssuche nicht beauftragt hat,  muss sich erst noch beweisen. Zweifel sind angebracht.



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