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Ratgeber Untervermietung
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Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
Durch Bundesgesetz ist 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt worden: Bei der Wiedervermietung von Wohnraum soll die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Die Mietpreisbremse gilt nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die jeweilige Landesregierung muss eine Verordnung erlassen, in der die Gebiete verzeichnet sind.
Neue Verordnung zur Mietpreisbremse in Baden-Würtemberg ab Juni 2020
In Baden-Württemberg gilt seit 4.6.2020 für 89 Städte und Gemeinden die Mietpreisbremse.
- Die neue Verordnung war erforderlich geworden, weil die alte Verordnung zur Mietpreisbremse in Baden-Würtemberg wegen eines Formfehlers gekippt wurde.
Mietpreisbremse Baden-Württemberg - Verordnung erlassen, Begründung nicht veröffentlicht
Baden-Württemberg hatte eine Verordnung erlassen, zahlreiche Städte als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt und die Verordnung amtlich veröffentlicht, aber nicht die Begründung.
Urteil Landgericht Stuttgart - ehemalige Verordnung zur Mietpreisbremse nicht anwendbar
​​​​​​​Daraus zog das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 13.3.2019 (Az. 13 S 181/18) die Schlussfolgerung, die Verordnung sei unanwendbar, und hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.10.2018 bestätigt.
Redaktion
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