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Mietpreisbremse in Brandenburg - Liste für Städte und Gemeinden

Am 1.1.2016 ist in Brandenburg die Mietpreisbremse für 31 Städten und Gemeinden - vor allem im Umkreis von Berlin - eingeführt worden. 

Mietpreisbremse durch Landesverordnung im Land Brandenburg eingeführt

Durch Landesverordnung wurde festgestellt, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Deshalb muss in diesen Gemeinden bei der Neuvermietung von Wohnungen ab 1.1.2016 die Mietpreisbremse beachtet werden, das heißt, die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, und vor allem: Erst wenn der Mieter schriftlich rügt, dass die Miete überhöht ist, kann ein Rückzahlungsanspruch entstehen.

Die Regelung gilt zunächst bis 31.12.2020.

In diesen Gemeinden in Brandenburg wurde die Mietpreisbremse eingeführt:

  • Potsdam
  • Ahrensfelde
  • Bernau
  • Panketal
  • Werneuchen
  • Eichwalde
  • Königs Wusterhausen
  • Schönefeld
  • Schulzendorf
  • Wildau
  • Zeuthen
  • Dallgow-Döberitz
  • Falkensee
  • Hoppegarten
  • Neuenhagen
  • Petershagen/Eggersdorf
  • Birkenwerder
  • Glienicke/Nordbahn
  • Hennigsdorf
  • Hohen Neuendorf
  • Oranienburg
  • Mühlenbecker Land
  • Velten
  • Erkner
  • Schöneiche
  • Kleinmachnow
  • Nuthetal
  • Teltow
  • Blankenfelde-Mahlow
  • Großbeeren
  • Rangsdorf



Redaktion


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