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Mietschulden wegen Corona - Kündigung der Wohnung durch Vermieter

Wegen Mietschulden, die aufgrund von Corona entstanden sind, durften Vermieter zunächst den Mietvertrag für die Wohnung nicht kündigen. Ab 1.7.2022 ist aber eine Kündigung wegen solcher Mietrückstände möglich.

Mietschulden für Wohnung durch Corona entstanden - von April 2020 bis Juni 2020

Da in der Anfangszeit der Corona-Pandemie viele Menschen mit verschärfter Notwendigkeit, selbst für die Kinder zu sorgen, zu kämpfen hatten und mit Einschränkungen oder Verlust der Jobs, wurde befürchtet, viele Wohnungsmieter könnten ihre Miete nicht vollständig oder nicht pünktlich zahlen.

Schutzgesetz gegen Kündigungen wegen corona-bedingter Mietrückstände, Mietschulden

Es wurde daher gesetzlich durch Artikel 240, § 2 EGBGB die Möglichkeit der Vermieter, den Mietvertrag zu kündigen, eingeschränkt:

  • Wegen Mietrückständen, die in dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 entstanden sind, durfte vorerst nicht gekündigt werden.
  • Die Mieter mussten dafür im Streitfall glaubhaft machen, dass die Rückstände infolge der Corona-Pandemie entstanden sind.
    Corona - laufende Mietzahlung für Wohnung nicht möglich

Der Kündigungsschutz galt allerdings nur, soweit nicht andere Mietrückstände - aus der Zeit vor oder nach diesen drei Monaten - hinzu kamen, die ihrerseits für eine fristgemäße oder fristlose Kündigung ausreichten.

Mietrückstände - fristgemäße oder fristlose Kündigung möglich

Corona-Mietschulden - Schutzgesetz läuft am 30.6.2022 aus - Kündigung der Wohnung möglich

Das Schutzgesetz ist auch später trotz der weiter andauernden Corona-Pandamie nicht auf Mietrückstände für weitere Monate erstreckt worden, und auch nicht insgesamt verlängert worden.

  • Das heißt, dieser besondere Kündigungschutz läuft am 30.6.2022 aus

Die Verpflichtung zur Mietzahlung ist seinerzeit durch das Gesetz nicht eingeschränkt worden.

Das heißt, Ansprüche der Vermieter auf die volle Miete sind nicht gestrichen worden, es konnte nur aus der Nichtzahlung dieser Mieten damals nicht die Konsequenz einer Kündigung gezogen werden.

Die Schulden sind also ggf. immer noch da.

Sind Mietrückstände für die Wohnung wegen Corona entstanden?

Für manche Wohnungsmieter, die in diesen Monaten die Miete nicht oder nicht vollständig zahlen konnten, hat sich die wirtschaftliche Situation auch seither nicht wesentlich verbessert. Gern vergisst man dann, dass hier noch alte Schulden lauern.

  • Prüfen Sie, ob Sie für die Monate April, Mai oder Juni 2020 die Miete unvollständig gezahlt haben.

Wenn hier noch Beträge offen sind, sollten Sie jetzt dafür sorgen, dass sie bis Ende Juni 2022 bezahlt werden können.

  • Auch wenn aus anderen Gründen Mietforderungen des Vermieters offen geblieben sind, sollten Sie fachkundig prüfen lassen, ob tatsächlich Mietrückstände bestehen.

Es könnte sein, dass Verwaltungen und Vermieter nach dem 1.7.2022 verstärkt danach schauen, ob irgendwo noch Mietrückstände bestehen, die für eine Kündigung genutzt werden könnten.


Redaktion


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