Logo

Mietvertrag über Wohnung mit Betreuung - Tod des Mieters

Ist der Mietvertrag über eine Wohnung mit einem Vertrag über Betreuung verbunden, so kann nach dem Tod des Mieters eine Kündigung des Vermieters gegenüber einem Mitbewohner berechtigt sein.

Mieter gestorben - Eintritt in den Mietvertrag nach Tod des Mieters

Bewohnt jemand eine Wohnung, die er allein gemietet hat, und verstirbt, dann hat der Ehegatte / die Ehegattin das Recht, in den Mietvertrag einzutreten.

Es können auch andere Personen, die bisher mit dem Verstorbenen gemeinsam einen Haushalt geführt haben, in den Mietvertrag eintreten.
Todesfall - Ãœbernahme des Mietvertrags durch Mitbewohner

Tod des Mieters - Kündigung der Wohnung durch den Vermieter ist möglich

Allerdings kann der Vermieter dann den Mietvertrag kündigen.
Übernahme Mietvertrag - Kündigung durch Vermieter

Ob die Kündigung berechtigt ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab.

  • Es spielt eine Rolle, ob dem Vermieter bekannt ist, dass die andere Person dort mitwohnt.
  • Der Vermieter muss Gründe angeben können, die für eine Kündigung sprechen.
  • Der Vermieter muss innerhalb eines Monats kündigen, § 564 Abs. 4 BGB

Mietvertrag allein geschlossen, Ehegattin nicht als Mitbewohnerin genannt

Ein Mieter hatte einen Wohnungsmietvertrag mit einer Genossenschaft geschlossen über eine seniorentaugliche Wohnung, und am gleichen Tag einen Vertrag über Betreuungsleistungen in der betreuten Altenwohnanlage.

Hinweis

Bei einem Wohnungsmietvertrag in Kombination mit einem Vertrag über Betreuungsleistungen für den Mieter gelten besondere Regelungen.
Wohnung, Wohnraum wird mit Betreuung vermietet

Die viele Jahre jüngere Ehefrau war nicht im Mietvertrag aufgeführt, und es blieb unklar, ob sie den Vertrag damals ebenfalls unterschrieben hatte.

Neun Jahre später starb der Mieter, die Mitbewohnerin räumte die Wohnung nicht. Die Genossenschaft verklagte sie auf Räumung.

Wohnung mit Betreuung - nach Tod des Mieters kann die Wohnung nicht übernommen werden

Unklar blieb im Prozess, ob die Genossenschaft von dem Mitwohnen der Ehefrau wusste, ob diese überhaupt in dem Zeitpunkt des Todes noch mit dem Mieter verheiratet war, und wann die Vermieterin vom Tod des Mieters erfahren hat.

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied durch Urteil vom 15.11.2021 (Az. 713 C 38/21 ), dass die Mitbewohnerin die Wohnung räumen müsse.

  • Die Monatsfrist für eine Kündigung des Vermieters beginne erst zu laufen, wenn der Vermieter vom Tod des Mieters und allen wesentlichen Umständen erfahre. Hierzu gehöre insbesondere die Information, dass die andere Person ebenfalls in der Wohnung wohnt, und dass die Ehe noch besteht.
  • Der Vermieter habe hier auch einen Kündigungsgrund, weil es sich um eine Wohnung in einer Anlage für betreute Altenwohnungen handle, und die selbst nicht pflegebedürftige Mitbewohnerin auch nicht in den Betreuungsvertrag eintreten könne.
  • Mieter, die ihre Wohnung für Ehegatten oder Mitbewohner sichern wollen, sollten immer darauf achten, dass sie - nachweisbar - dem Vermieter die Mitbewohner mitteilen, und zwar auch dann, wenn für die Aufnahme der Person eine Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich ist.
  • Mitbewohner oder Erben sollten - nachweisbar - dem Vermieter den Tod des Mieters mitteilen, und alles, worauf es für ihr Wohnrecht ankommt.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: