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Nachbar wirft Müll aus Fenster seiner Wohnung - Mietminderung

Der Nachbar eines Mieters hatte sich für eine besondere Art der Müllentsorgung entschieden: Er warf Sachen aus dem Fenster, und diese landeten auf dem Gehweg vor dem Hauseingang.

Mieter kürzt, mindert Miete wegen Verschmutzung, Verunreinigungen durch einen Nachbar

Kein Wunder, dass dieses Verhalten für andere nicht angenehm und nicht zu akzeptieren war.

Wegen der Vorfälle kam es zu einer Mietminderung eines Mieters des Hauses.

Mietminderung wegen Müllentsorgung durchs Fenster einer Mietwohnung

Dieser nahm die Art und Weise der Müllentsorgung zum Anlass, seine Miete um 12 Prozent zu kürzen.

Der Vermieter war mit der Höhe der Mietminderung nicht einverstanden, und das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 14 C 265/14) musste über den Fall entscheiden.

Das Gericht stellte fest, dass der mit Müll um sich werfende Mieter nur an manchen Tagen Gegenstände aus dem Fenster warf.

In diesem Fall erkannte das Gericht dem Mieter nur eine Mietminderung in Höhe von 5% zu. 

Bei den aus dem Fenster geworfenen Gegenständen handelte es sich um Glasbehältnisse, Flaschen, auch um mit Fäkalien verschmiertes Klopapier.


Redaktion


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