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Nachbar wirft Müll aus Fenster seiner Wohnung - Mietminderung

Der Nachbar eines Mieters hatte sich für eine besondere Art der Müllentsorgung entschieden: Er warf Sachen aus dem Fenster seiner Wohnung, und dieser Müll landete auf dem Gehweg vor dem Hauseingang.

Mietminderung wegen Verschmutzung, Verunreinigungen durch einen Nachbar

Bei den aus dem Fenster geworfenen Gegenständen handelte es sich um Flaschen, andere Glasbehältnisse, auch um mit Fäkalien verschmiertes Klopapier.

Wegen der wiederkehrenden Vorfälle kam es zu einer Mietminderung durch einen Mieters des Hauses.

Mietminderung wegen Müllentsorgung durchs Fenster einer Mietwohnung

Dieser nahm die Art und Weise der Müllentsorgung seines Nachbarn zum Anlass, seine Miete um 12 Prozent zu kürzen.

Mieter wirft Müll aus dem Fenster seiner Wohnung - Mietminderung durch Gericht festgesetzt

Der Vermieter war mit der Höhe der Mietminderung nicht einverstanden, und das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 14 C 265/14) musste über den Fall entscheiden.

Das Gericht stellte fest, dass der mit Müll um sich werfende Mieter nur an manchen Tagen Gegenstände aus dem Fenster warf.

In diesem Fall erkannte das Gericht dem Mieter nur eine Mietminderung in Höhe von 5% zu. 


Redaktion


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