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Ratgeber Untervermietung
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Rauchmelder, Einbau vom Mieter - trotzdem Modernisierung möglich?
Der Mieter hat selbst Rauchwarnmelder eingebaut, dafür auch einen Wartungsvertrag abgeschlossen - nicht immer hat der Vermieter in diesen Fällen Anspruch auf Duldung einer Modernisierung, Neueinbau von Rauchmeldern.
Vermieter ist durch Bauordnungen zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet
Der Vermieter ist durch die Bauordnung verpflichtet, alle Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten, und grundsätzlich muss der Mieter dies als Modernisierung dulden.
- Das ist besonders ärgerlich, wenn der Mieter schon vorher Rauchwarnmelder eingebaut hat.
Einbau Rauchmelder - Modernisierung dulden, trotz vorhandener eigener Rauchwarnmelder?
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen entschieden, dass der Mieter den Einbau der Rauchwarnmelder des Vermieters dulden müsse, auch wenn der Mieter selbst schon seine Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hatte.
Mieter hat hochwertige Rauchmelder einbauen lassen, sogar Wartungsvertrag abgeschlossen
Anders entschied das Amtsgericht Charlottenburg durch Urteil vom 31.01.2019 (Az. 210 C 272/18). Hier hatte der Mieter kurz vor Erhalt der Modernisierungsankündigung selbst hochwertige Rauchwarnmelder eingebaut und einen Wartungsvertrag abgeschlossen.
Urteil: Mieter muss Rauchmeldereinbau des Vermieters nicht dulden
Hinzu kam noch, dass die vom Mieter eingebauten Rauchmelder im Falle einer Rauchentwicklung direkt bei der Wartungsfirma Alarm auslösen, diese direkt reagieren und kontrollieren kann.
- Die mietereigenen Rauchmelder waren damit den vom Vermieter für die Modernisierung gewünschten Geräten technisch überlegen.
Das Amtsgericht entschied: Wenn die Wohnung schon (hier: durch den Mieter) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, dann ist die gesetzliche Pflicht erfüllt.
Mieter hat bereits Rauchmelder installieren lassen - Gericht prüft auch wirtschaftliche Härte
Es kommt dann auch auf die wirtschaftliche Härte an: Der Mieter hätte entweder jeweils zwei Geräte in den Räumen und müsste die Wartungskosten für beide tragen. Oder die erheblichen Mieterinvestitionen wären völlig wertlos, der Mieter hätte sogar einen geringeren Sicherheitsstandard als vorher.
Hinweis
Sind die von Mieterseite eingebauten Rauchmelder technisch nicht so hochwertig, die Wartungs- und Überwachungsmöglichkeiten nicht weitgehend, dann wird ein Streit eher gegenteilig ausgehen.
Redaktion
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