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Schaden beim Umzug - Freunde, Bekannte verursachen Schaden

Verursachen Freunde, Bekannte im Rahmen eines Freundschaftsdienstes beim Umzug einen Schaden, dann besteht eine Haftung für unabsichtliche Beschädigungen in der Regel nur dann, wenn ein Auftragsverhältnis bestanden hat.

Freunde, Bekannte verursachen beim Umzug einen Schaden - Bestand ein Auftragsverhältnis?

Ein Auftragsverhältnis besteht immer, wenn ein Entgelt gezahlt wird, z.B. Stundenlohn, eine pauschale Vergütung für den Umzug.

Freundschaftsdienst beim Umzug, es passiert ein Schaden, wer hat die Haftung?

Private Umzugshelfer dürfen davon ausgehen, dass bei einer reinen Gefälligkeit (Freundschaftsdienst) ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht.
Dies wurde in Rechtsstreitigkeiten auch so entschieden, z.B. OLG Koblenz, AZ 3 U 1468/14, ähnlich auch AG Plettenberg, AZ 1 C 345/05). 
  • Würde man für das Leisten eines Freundschaftsdienstes haften müssen, dann würde niemand mehr unentgeltlich bei einem Umzug helfen. 
  • Eine Haftung ist allerdings möglich, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ursächlich für den Schaden war. 

Umzug mit Freunden, Bekannten, Verwandten - Schaden an fremden Eigentum entstanden

Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, z.B. das Eigentum des Vermieters (Schrammen an Wänden im Hausflur, Treppengeländer oder ein abgestellter Kinderwagen eines Mieters etc.), dann kommt die Haftung für Freundschaftsdienste ebenfalls nur in Frage, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist oder vorsätzlich verursacht wurde.  

Schäden beim Umzug - Anspruch von anderen Personen, Dritten auf Schadenersatz

Ein Schadensverursacher (hier also ein privater Helfer) könnte für zu leistenden Schadenersatz an eine Dritte Person vielleicht auch den umziehenden Mieter in Anspruch nehmen - in einem solchen Fall sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.

Beispiel

Bei dem Freundschaftsdienst wurde ein PKW beschädigt, der Geschädigte kennt den Namen des Verursachers. In einem solchen Fall wird sich der Eigentümer des Autos für die Leistung von Schadenersatz wahrscheinlich direkt an den Umzugshelfer halten. 

Schäden durch Einzug, Auszug am Haus, der Mietwohnung - Vermieter fordert Schadenersatz

Wurde Eigentum des Vermieters beschädigt: 

  • Der Mieter / Umziehende hat in der Regel für von Umzugshelfern verursachte Schäden Schadenersatz an den Vermieter zu leisten. 
  • Dies trifft auch zu, wenn der Umziehende eine Firma beauftragt hat:
    Spedition, Firma soll Umzug machen – was beachten? 
    Der Vermieter wird sich zur Schadensbeseitigung an den Umziehenden als Auftraggeber halten - der Auftraggeber (Mieter) kann dann die beauftragte Firma für die durch diese entstandene Schäden in Anspruch nehmen.
Hinweis


Schäden sollten seitens des Umziehenden und auch von dem Umzugshelfer (Schadensverursacher) immer gleich der privaten Haftpflichtversicherung gemeldet werden.


Redaktion


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