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Umzug mit Freunden, Bekannten - Haftung für Schäden am Haus

Werden Umzüge mit Freunden und Bekannten in Eigenleistung durchgeführt, und entsteht ein Schaden im Treppenhaus oder wird beim Umzug anderes Eigentum des Vermieters beschädigt, wie sieht es dann mit der Haftung aus?

Umzug mit Bekannten, Freunden - Mieter hat oft die Haftung für Schäden 

Wird bei einem Umzug von Freunden und Bekannten das Haus, das Treppenhaus, eine Tür oder vielleicht der Aufzug etc. in irgendeiner Weise beschädigt, dann haftet der den privaten Umzug organisierende Mieter gegenüber dem Vermieter / Eigentümer für Schäden, die private Umzugshelfer am Haus, dem Grundstück verursacht haben:
Umzug - Helfer, Freunde, Bekannte verursachen Schaden - Haftung.

Vor dem Umzug - z.B. Protokoll über den Zustand des Treppenhauses, den Aufzug machen

Bevor ein Einzug oder Umzug vorgenommen wird, sollte man sich z.B. genau den Zustand des Treppenhauses usw. anschauen. Die vor einem Umzug vorhandenen Beschädigungen, Schäden sollten immer dokumentiert, auch Fotos sollten gemacht werden.

Vor Umzug mit Freunden - Zeugen sollten vorhandene Beschädigungen bestätigen können

Verschiedene Bereiche eines Hauses sind bzw. werden im Rahmen eines Umzugs betreten oder benutztund es kann zu Beschädigungen kommen:

  • an Wänden des Treppenhauses
  • an Türen 
  • am Aufzug 
  • im Innenraum des Aufzugs
  • am Treppengeländer 
  • an Treppenstufen
  • an Beläge​​​​​​​n, usw.

​​​​​​​Organisation privater Umzug - Protokoll mit Vermieter, Eigentümer wegen Schäden machen

Sehr zu empfehlen ist, dass Protokolle (vor dem Umzug, nach dem Umzug) mit dem Eigentümer oder seinem Beauftragten gemeinsam erstellt und anschließend von den Beteiligten unterschrieben werden.

Ist es nicht möglich, mit dem Vermieter oder einem Beauftragten ein Protokoll zu erstellen, dann sorgen Sie für einen oder mehrere zuverlässige Zeugen, die das Protokoll unterschreiben.

Schäden, die bereits vor Ihrem Umzug vorhanden sind, sollten Sie nicht nur im Protokoll festhalten, sondern zusätzlich fotografieren.

  • Unterlässt man es, ein Zustandsprotokoll zu erstellen, dann kann es zu unliebsamen Ãœberraschungen und Zahlungsverpflichtungen wegen Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter oder Nachbarn kommen.
Beispiel

Ein Vermieter könnte sagen, dass ein Putzschaden im Treppenhaus durch den Umzug verursacht wurde, weil dieser zuvor nicht vorhanden gewesen sei.

​​​​​​​Nach dem Umzug - Protokoll wegen Schäden, Zustand des Treppenhauses erstellen

Nach dem Umzug sollte dann alles hinsichtlich etwaiger Beschädigungen wieder in Augenschein genommen und dokumentiert werden. So kann festgestellt werden, ob tatsächlich Schäden durch den Umzug verursacht wurden.

  • Die abschließende Begehung nach dem Umzug sollte zusammen mit einem Zeugen gemacht werden und es ist gut, wenn durch Beauftragten des Vermieters oder durch den Vermieter selbst, dann gemeinsam das Protokoll unterschrieben wird.

Anderer Mieter hat ​​​​​​​Schadenersatzforderung wegen einer Beschädigung durch Umzug, Einzug

Schadenersatzforderungen können auch von anderen Mietern möglich sein.
Ein Mieter könnte z.B. eine Beschädigung eines im Hausflur abgestellten Kinderwagens auf einen Umzug zurückführen.

Schadenersatz, weil beim Umzug ein Schaden entstanden ist

Wurde ein Schaden verursacht, so melden Sie diesen Ihrer Haftpflichtversicherung.

Sind Mietsachschäden versichert, dann ist die Regulierung des Schadens möglich:
Private Haftpflichtversicherung für Mieter

Müssen Mieter einen Schaden selbst bezahlen, so kann ein Abzug "Neu für Alt" in Frage kommen,
da sich der Vermieter meist einen Vorteilsausgleich anrechnen lassen muss: 
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer


Redaktion


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