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Telefonleitung in Mietwohnung defekt - Instandsetzung durch Vermieter
Die Telefonleitung bis zur Anschlussdose in der Wohnung muss normalerweise der Vermieter instandsetzen.
Defekt der Telefonleitung in Mietwohnung - wer muss die Leitung reparieren?
In einer Mietwohnung war schon bei der Anmietung eine Telefonanschlussdose vorhanden, und der Telefon- und Internetverkehr funktionierte auch. Dann traten Störungen auf. Die Telefongesellschaft stellte fest, dass ein Defekt der Telefonleitung zwischen dem Hausanschlusspunkt und der Telefondose der Wohnung die Ursache war.
Vermieter zur Instandsetzung der Telefonleitung verpflichtet - Urteil Bundesgerichtshof
Das entschied der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 5.12.2018 (Az. VIII ZR 17/18).
Der Vermieter weigerte sich, Arbeiten zur Wiederherstellung der Telefonleitung in Auftrag zu geben.
- Der Bundesgerichtshof entschied: Der Telefonanschluss gilt jedenfalls dann, wenn eine sichtbare Telefondose in der Wohnung vorhanden ist, als mitvermietet.
- Dann ist der Vermieter für die Instandhaltung verpflichtet oder muss bei einem Defekt für die Instandsetzung sorgen und diese auch zu bezahlen.
Anspruch gegen Telefongesellschaft auf Reparatur der Telefonleitung schadet nicht
Ob daneben auch ein Anspruch gegen die Telefongesellschaft besteht, spielt keine Rolle. In einem solchen Fall sind der Vermieter und die Telefongesellschaft "Gesamtschulder", das heißt, Mieter können sich aussuchen, wen von beiden sie in Anspruch nehmen wollen.
Bisher waren einige Landgerichte der Meinung, der Vermieter könne selbst nicht zur Instandsetzung verurteilt werden.
Es ist in jedem Fall zu empfehlen, zunächst von der Telefongesellschaft überprüfen zu lassen, was die Ursache des Defekts ist, wo dieser liegt.
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Redaktion
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