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Termine für Ablesung Heizkostenzähler verpasst - wer zahlt die Kosten?

Die Information der Ablesefirma über den Ablesetermin heißt: Mieter sollen zuhause sein, wenn die Zähler abgelesen werden. Aber dies ist nicht immer möglich. Was ist, wenn mehrere Ablesetermine verpasst werden

Ablesetermin für Heizkostenzähler in der Wohnung muss rechtzeitig angekündigt werden

Um die Heizkosten korrekt verbrauchsabhängig abzurechnen, müssen meist in der Wohnung die Erfassungsgeräte - Heizkostenverteiler - abgelesen werden.

  • Der Vermieter muss die Ablesung rechtzeitig, also etwa eine Woche bis zehn Tage vorher, ankündigen oder durch die Ablesefirma ankündigen lassen.

Wie er das macht, ist ihm freigestellt, es kann formlos z.B. durch einen Aushang im Hausflur geschehen.

Mieter kann Termin für die Ablesung der Heizkostenzähler nicht wahrnehmen

Klar ist, dass man den Ableser in die Wohnung lassen muss, aber nicht am angekündigten Termin, wenn man keine Zeit hat.

Ist man an dem angekündigten Termin verhindert, dann sollte vorher mit der Ablesefirma ein neuer Termin vereinbart werden.

Mieter hat die Ablesung der Heizkostenzähler nicht ermöglicht  

Wenn man den Ableser nicht in die Wohnung lassen will, dies verweigert oder längere Zeit keinen anderen Termin vereinbart, dann kann das unangenehme Folgen haben. Es kann zu einer

  • Schätzung der Heizkosten kommen
  • Und auch eine Kostenbelastung für Anfahrtkosten, Lohnkosten für Mieter kann die Folge sein. 
Hinweis


Die Heizkostenverteiler abzulesen steht dem Vermieter zu, er hat ein Zutrittsrecht zur Wohnung.

Ablesung der Heizkostenzähler - Forderung für zusätzliche Anfahrtkosten des Ablesers

Für die Vermeidung von Ärger sollte mit der Ablesefirma rechtzeitig ein möglicher Termin vereinbart werden. Näheres zu diesem Thema:
Ablesetermin für Heizkosten verpasst - muss ich Gebühren zahlen?


Redaktion


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